Beurkundung Familienrechtlicher Namensänderung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Der bekannteste Fall der familienrechtlichen Namensänderung ist die Wahl eines Familiennamens im Zuge der Eheschließung. Diese wird durch Erklärung der Ehegatten vorgenommen und im Standesamt der Stadt Bad Honnef beurkundet. Weitere Formen der familienrechtlichen Namensänderung ist das Ablegen des Familiennamens nach einer Scheidung, Annahme des Familiennamens bei einer Adoption oder die Bestimmung des Geburtsnamens nach der Geburt des Kindes. Über solche und ähnlich gelagerte Wünsche der Namensänderung können Sie sich gerne im Standesamt der Stadt Bad Honnef beraten lassen.


  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister Sollten Sie in Deutschland geboren sein, legen Sie bitte dem Antrag eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister von Ihrem Geburtsstandesamt bei. Eine einfache Geburtsurkunde genügt nicht. Für den Fall, dass Sie im Ausland geboren sind und Ihre Geburt nicht bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, genügt eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung.


    • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister Sollten Sie verheiratet oder verpartnert sein, fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister bei. Sollte Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft inzwischen aufgelöst sein, genügt die aktuelle Abschrift des Registers der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft. Die Unterlagen müssen aktuell sein, damit Ihre aktuelle Namensführung erkennbar ist.
  • Kosten

    Die Kosten richten sich nach Tarifstelle 2.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

    Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften: 21,00 €

    Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung: 9,00 €

    Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen: 30,00 €

    Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: 30,00 €

  • Verfahrensablauf

    • Antrag auf familienrechtliche Namensänderung wird im Standesamt der Stadt Bad Honnef gestellt
    • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
    • Vornahme oder Ablehnung der Änderung
  • Anträge / Formulare

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Standesamt eingeschätzt werden.

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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