Abgeschleppte Fahrzeuge

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Bei gegenwärtigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind Abschleppmaßnahmen unausweichlich. Die Mehrzahl der Maßnahmen betrifft die widerrechtlich geparkten Fahrzeuge auf Sonderparkplätzen für legitimierte Personen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen, in oder vor Feuerwehrzufahrten, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen, auf Radwegen oder Sperrflächen sowie aus den 5-Meter-Bereichen von Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen.

    Steht Ihr Fahrzeug nicht mehr dort, wo Sie es geparkt hatten, gibt es zwei Möglichkeiten:

    Es wurde gestohlen oder abgeschleppt. Da Sie nicht wissen, welcher dieser beiden Fälle vorliegt, sollten Sie zunächst die Polizei anrufen. Dort erhalten Sie dann die Auskunft, ob Ihr Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt wurde. Ist dies der Fall, erfahren Sie bei der Polizei auch gleich, durch welchen Abschleppdienst Ihr Auto abgeschleppt wurde und wo es sich jetzt befindet.

    Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?

    Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)  oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil
  • Voraussetzung

    Gegebenenfalls ist ein Abschleppfahrzeug nötig.

    Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.

  • Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen Kosten in Höhe von 148,00 EUR zzgl. 8,00 EUR Standgebühren für jeden Tag, wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag ausgelöst wird.
    Es entstehen Gebühren für die Fahrzeugsicherstellung, die gesondert erhoben werden.  

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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