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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Spezielle Hinweise für Stadt Bad HonnefImmer wieder werden Abfälle vom Hausmüll bis zu Baumaterialien schlicht durch das Abkippen in die Natur entsorgt. Dies ist nicht nur gänzlich unverständlich, da für alle Abfallarten entsprechende Entsorgungswege bestehen, sondern dieses Verhalten ist zudem ein großes Ärgernis, da die Aufnahme und Entsorgung des Wilden Mülls zu Lasten und auf Kosten der Allgemeinheit erfolgt.
In den meisten Fällen wird Müll in größeren Mengen mit dem Fahrzeug – häufig auch mit Anhänger – transportiert. Aber auch das Abstellen von einzelnen vollen Mülltüten und sonstigem Unrat an öffentlichen Abfallbehältern oder an sonstigen Stellen im öffentlichen Bereich, verstehen viele weiterhin als Kavaliersdelikt. Dabei stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bedroht ist.
Sollten illegale Müllablagerungen beobachtet oder festgestellt werden, benachrichtigen Sie bitte umgehend die örtliche Ordnungsbehörde. Hier ist es bei entsprechenden Beobachtungen hilfreich, Kennzeichen und Fabrikat des Fahrzeuges festzuhalten. Mit diesen Angaben ist zumeist schon ein großer Schritt zur Aufklärung getan. Jedem Hinweis wird nachgegangen und auf Wunsch auch vertraulich behandelt.
Beobachtete oder festgestellte wilde Müllablagerungen können Sie beim städtischen Bau- und Betriebshof melden. Dieser wird sich sodann um die Entsorgung der festgestellten Müllablagerung kümmern
Gleiches gilt für den Fall, dass Ihrem angemeldeten Sperrmüll von Unbekannten Gegenstände beigestellt wurden, die bei der Abfuhr nicht mitgenommen wurden und zurückgeblieben sind.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Honnef

