Leistungsinhalt
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Alle Dokumente, die eine zweifelsfreie Identifikation des/der Toten zulassen. i.d.R. Reisepass oder Personalausweis des/der Toten
Kosten
Im Rahmen der Leichenschau fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Ärzte an (GOÄ). Diese richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Verfahrensablauf
- Tod eines/r Angehörigen bzw. bekannten Person
- Veranlassung der Leichenschau durch einen Arzt/eine Ärztin
- Der Arzt/die Ärztin stellt die Todesbescheinigung aus.
Bearbeitungsdauer
Da die Bearbeitung ausschließlich durch einen Arzt bzw. eine Ärztin erfolgt, kann von Seiten der Stadt Bad Honnef keine Aussage zur Bearbeitungsdauer getroffen werden.

