Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.
Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich beim Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef während der Öffnungszeiten anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben.
Außerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte den Tierschutz Siebengebirge (Tel.: 02224-9803216), der sich umgehend mit dem Ordnungsamt in Verbindungen setzen wird.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, als Fundtier einzustufen und zu behandeln. Der Finder oder die Finderin sind verpflichtet den Fund bei der Ordnungsbehörde anzeigen.
Fundtiere
Um dem Tierwohl zeitnah gerecht zu werden, können auch Privatpersonen Fundtiere dem Tierschutz Siebengebirge melden. Unter der Hotline 02224-9803216 können in Not befindliche Fundtiere unmittelbar dem Tierschutz mitgeteilt werden.Wildtiere
In Not geratenen Wildtiere können dem Retscheider Hof in Bad Honnef-Aegidienberg unter der Rufnummer 02224-97690820 gemeldet werden.Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Team des Ordnungsamtes unter ordnungsamt@bad-honnef.de wenden.

