Besondere Meldepflicht

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bundesmeldegesetz sieht für eine Reihe von Fallkonstellationen eine besondere Meldepflicht vor (§§ 28 – 32 Bundesmeldegesetz). Die ordnungsgemäße Durchführung der Meldepflicht wird in der Regel durch den aufnehmenden Betrieb erfüllt und nicht durch die Bürgerinnen und Bürger, im Zweifel können Sie bei dem aufnehmenden Betrieb oder im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef nachfragen.

    Generell greift die besondere Meldepflicht, wenn der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte länger als sechs Monate dauert. Wenn die Beherbergte Person nicht in Deutschland gemeldet ist, beginnt sie bereits nach drei Monaten und zwei Wochen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

  • Kosten

    Die Erfüllung der besonderen Meldepflicht ist gebührenfrei.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

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  • Kontrastmodus

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    Vergrößern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

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  • Farben umkehren

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    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    8

    Ansicht vergrößern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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