Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung und der Umgangsregelung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendamt berät in Fragen zur Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung und Umgangsregelung. Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Es kann auf freiwilliger Basis und kostenfrei in Anspruch genommen werden. 

    Ziele sind die Bewältigung von Krisen und Konflikten innerhalb der Familie, der Aufbau eines partnerschaftlichen familiären Zusammenlebens, das Weiterbestehen der gemeinsamen elterlichen Verantwortung bei Trennung/Scheidung, der Erhalt beider Elternteile für die Kinder und das Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen zum Wohle des Kindes. 

  • Rechtsgrundlage

  • Verfahrensablauf

    Betroffene wenden sich für einen Beratungstermin an das Jugendamt oder das Gericht fordert das Jugendamt zur Stellungnahme im familiengerichtlichen Verfahren auf. In Verfahren zum Sorge- bzw. Umgangsrecht ist das Jugendamt grundsätzlich Verfahrensbeteiligter.

  • Weiterführende Informationen

    Trennung und Scheidung der Eltern stellen für jedes Kind einen Einschnitt in das bisherige Leben dar. Die Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten Vermittlungsgespräche zu den anstehenden Fragen und Problemen an. Gemeinsam mit den Betroffenen klären die Mitarbeiter*innen des ASD die individuellen Situationen und streben einvernehmliche Lösungen für die Sorgerechtsregelung und die Ausgestaltung der Umgangsregelung an.

    Der Allgemeine Soziale Dienst wirkt im familiengerichtlichen Verfahren mit.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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