Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Befahren der Insel Grafenwerth

    Das Befahren der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Rheininsel Grafenwerth ist ausschließlich mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zulässig. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen und wird nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt.

    Befahren der Fußgängerzone außerhalb der vorgesehenen Lieferzeiten

    Das Befahren der Innenstadt ist regulär nur zu den folgenden Lieferzeiten 07:00 bis 12:00 Uhr zulässig. Sollten Sie außerhalb dieses Zeitfensters die Fußgängerzone befahren müssen, so bedarf es hierzu ebenfalls einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO. Auch hier ist der Antrag ebenfalls mindestens zwei Wochen im Voraus zu stellen und wird nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes genehmigt.

    Gurt – oder Helmbefreiung

    Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen oder keinen Schutzhelm tragen kann, benötigt dafür eine Befreiung. Gurtbefreiungen sind nur möglich, wenn medizinische Gründe vorliegen und ein Arzt die Gurtbefreiung befürwortet oder wenn die Körpergröße weniger als 1,50 Meter beträgt. Für die Beantragung einer Gurtbefreiung oder einer Helmbefreiung wird eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Befreiung benötigt.

     

  • Rechtsgrundlage

    § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)

    Antragsformular und die Angabe des wichtigen Grundes.

    Ggf. ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Befreiung von der Gurt- oder Helmpflicht  erforderlich ist 

  • Kosten

    Gebühren für die Ausnahme von Verkehrszeichen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO je Fahrzeug:

    • für einen Tag: 25,00€
    • bis zu einer Woche: 75,00€
    • bis zu einem Monat: 120,00€
    • bis zu 6 Monaten: 180,00€

    Für jedes weitere Fahrzeug fallen zusätzlich 50% der vorstehenden Grundgebühr an.

  • Anträge / Formulare

  • Bearbeitungsdauer

    14 Tage nach Antragseingang

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern