Vornahme einer Umbettung / Ausgrabung beantragen
Kurztext
Die Umbettung/Ausgrabung erfolgt au Antrag und werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt
Leistungsbeschreibung
Eine Grabstätte ist ein Ruhebett für einen gestorbenen Menschen. Verlagert bzw. wechselt man diese Ruhestätte, wird das als Umbettung bezeichnet. Dafür wird der Sarg oder die Urne aus der bisherigen Grabstätte herausgeholt (man spricht auch von einer Exhumierung) und in einem anderen Grab erneut beigesetzt.
Da durch die Öffnung des Grabes die sogenannte Totenruhe gestört wird und die Würde der verstorbenen Person gewahrt werden muss, sollten gute Gründe hierfür vorliege
Rechtsgrundlage
- Bestattungsgesetz NRW
- Satzung für die städtischen Friedhöfe in Bad Honnef
- Friedhofsgebührensatzung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
Kosten
Für Erhebung von Gebühren im Bereich des Friedhofs- und Begräbniswesens ist die jeweilige Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Honnef maßgebend
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung durch die Friedshofverwaltung
- Rückmeldung
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Wochen

