Förderung Kindertagespflege

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Kindertagespflege

    Kindertagespflege kann an folgenden Orten geleistet werden:

    • im Haushalt der Kindertagespflegeperson,
    • im Haushalt der Personensorgeberechtigten und
    • in anderen geeigneten Räumen, einschließlich Räumen von Kindertageseinrichtungen.

    Eignung und Voraussetzungen

    Die Kindertagespflegepersonen müssen über eine Eignung verfügen, z.B. über persönliche und fachliche Kompetenz und Kooperationsbereitschaft. Zudem müssen Kindestagespflegepersonen für ihre Aufgabe qualifiziert sein. Die Qualifizierung folgt den Standards, die das zuständige Jugendamt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben festlegt. Es müssen kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stehen.

    Die Kindertagespflege wird nach einer eigenen pädagogischen Konzeption der jeweiligen Kindertagespflegestelle durchgeführt. Die Inhalte der Konzeption sind gesetzlich festgelegt.

    Für die Betreuung von Kindern bedarf es einer Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn ein oder mehrere Kinder

    • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
    • während eines Teils des Tages
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich
    • gegen Entgelt
    • länger als drei Monate

    betreut werden.

    Erlaubnis

    Die Erlaubnis wird über das Jugendamt erteilt, in dessen Bereich die Kindertagespflege ausgeübt wird..

    Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern des Tageskindes erfolgt, die wöchentliche Gesamtbetreuungszeit einer Kindertagespflegeperson weniger als 15 Stunden beträgt oder Kinder unentgeltlich betreut werden.

    Bedarfsmeldung für eine Kinderbetreuung im Elternportal Little Bird

    Die Anmeldung für die Kindertagespflege erfolgt über das Elternportal "Little Bird" und kann 9 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn bereits getätigt werden: www.little-bird.de


    Eine einmalige Registrierung im Elternportal ist Voraussetzung, um eine Anfrage für einen Betreuungsplatz stellen zu können. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, “Stadt Bad Honnef Kindertagespflege“ auszuwählen und somit ihre Anfrage für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege zu stellen. Nach erfolgreicher Registrierung und Speicherung der Anfrage erhalten die Erziehungsberechtigten eine Bestätigung per Mail oder Post, mit der Bitte Kontakt zur zuständigen Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef aufzunehmen.

  • Rechtsgrundlage

  • Voraussetzung

    Voraussetzung der Kindertagespflege

    • Eignung der Kindertagespflegeperson (persönliche Kompetenz, fachliche Kompetenz, Kooperationsbereitschaft, sonstige Kriterien),
    • ErweitertesFührungszeugnis (auch für die Familienmitglieder - ab 14 Jahre - der Kindertagespflegeperson),
    • Qualifizierung der Kindertagespflegeperson (Qualifizierungsstandards, Erste-Hilfe-Kurse, Fort- und Weiterbildungen, Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG),
    • Kindgerechte Räumlichkeiten,
    • Pädagogische Konzeption der Kindertagespflege,
    • Bedingungen zur Tierhaltung in der Kindertagespflege.

    Erlaubnis

    Für die Betreuung von Kindern bedarf es einer Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn ein oder mehrere Kinder

    • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
    • während eines Teils des Tages
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich
    • gegen Entgelt
    • länger als drei Monate

    betreut werden.

  • Anträge / Formulare

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    2. Farben umkehren

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