Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Als Veranstaltung gelten im Kontext des Genehmigungsverfahrens insbesondere Wochen-, Jahr-, oder Spezialmärkte.
- Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietenden zum Beispiel Lebensmittel und rohe Naturerzeugnisse anbietet.
- Um einen Spezialmarkt handelt es sich, wenn gewöhnlich regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrend, auf einer zeitlich begrenzten Veranstaltung bestimmte Waren angeboten werden.
- Auf Jahrmärkten werden Waren aller Art angeboten. Jahrmärkte sind im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltungen.
- Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt anbieten wollen, müssen Sie eine Festsetzung (Genehmigung) bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung bewirkt, dass Sie als Veranstalterin oder Veranstalter von einigen gewerblichen Pflichten befreit sind (zum Beispiel Reisegewebekarte, der Einhaltung von Ladenschlusszeiten).
- Veranstaltende sind natürliche und juristische Personen. Städte agieren auch häufig als Veranstalterinnen, vorwiegend bei Wochenmärkten. Findet der Markt im öffentlichen Raum statt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im Antragsverfahren überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Spezielle Hinweise für Stadt Bad HonnefAktuelle Wochenmärkte in Bad Honnef
Bad Honnef-Tal
Kirchplatz neben der Kirche St. Johann Baptist
Dienstag: 07:00 – 13:00 Uhr (Obst, Gemüse, Schnittblumen)
Freitag: 07:00 – 13:00 Uhr (wie oben, sowie Käse, Milchprodukte, Eier, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Honig und Honigprodukte sowie FairTrade Produkte)
Bad Honnef-Aegidienberg
Aegidiusplatz
Donnerstag: 15:00 – 18:00 Uhr (Obst, Gemüse, Käse, Milchprodukte, Eier, Fleisch- und Wurstwaren, Brot, Fisch, Honig und Honigprodukte, diverse Öle, Oliven, Salate, Antipasti )
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für Stadt Bad HonnefVoraussetzung
Damit Ihnen die Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand der Auszüge aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- Außerdem muss der Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sichergestellt sein.
- Es darf durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Kosten
Spezielle Hinweise für Stadt Bad HonnefDie Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Stadt Bad HonnefBitte wenden Sie sich bei Fragen zum jeweiligen Verfahren an das Ordnungsamt.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Stadt Bad HonnefDie Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

