Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Eine Sondernutzungserlaubnis außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; innerhalb einer Ortschaft, bei der Stadt oder Gemeinde. Weiterhin können unter bestimmten Umständen Verkehrsraumeinschränkung genehmigt werden, wie zum Beispiel die Parkplatzabsperrung in einer Halteverbotszone für einen Umzug, oder auch Gehwegüberfahrten. Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen und Arbeiten im Straßenraum Als Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zählt z.B. die Aufstellung von Gerüsten Schutt- und Materialcontainern Bauzäunen Baumaschinen etc. das Abstellen von Gegenständen und Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Sand, Kies, Steine etc Arbeiten im Straßenraum Verkehrsbeschränkungen während einer Baumaßnahme Für alle oben genannten Anliegen nutzen Sie das hinterlegte Formular verkehrsrechtliche Anordnung. Der Sondernutzungsantrag ist mindestens zwei Wochen vor Ausübung der Sondernutzung zu stellen (Sondernutzungssatzung). Für Sondernutzung von Straßen zu gewerblichen Zwecken klicken Sie auf den Link: Sondernutzung von Straßen (zu gewerblichen Zwecken)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung Stadt Bad Honnef
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach gestelltem Antrag unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

