Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Geflüchtete Personen, die der Stadt Bad Honnef von der Bezirksregierung zugewiesen worden sind, können einen Antrag nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stellen:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (zur Deckung der Grundbedürfnisse an Ernährung, Unterkunft und Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts). Diese Leistungen werden teilweise als Sachleistungen oder durch Wertgutscheine erbracht.
- Krankenhilfe (zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen) sowie Hilfe bei Schwangerschaft und Geburt
Bitte nehmen Sie direkten Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartnern auf, sofern Sie einen Arzttermin wahrnehmen möchten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales und Asyl: asyl@bad-honnef.de
Verfahrensablauf
Sie werden von der Bezirksregierung der Stadt Bad Honnef zugewiesen. Sobald dies geschehen ist, stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrem Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Bad Honnef vor Ort. Hier wird geprüft, ob die Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Wenn Sie einen Anspruch auf Leistungen haben, erhalten Sie Sach- und/oder Geldleistungen.

