Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Personen, die aufgrund eines Amtsärztlichen Gutachtens des Jobcenters für länger als 6 Monate erwerbsgemindert sind, haben ggfs. einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögens sowie dem des Ehepartners sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

    • den jeweils gültigen Regelbedarfssatz
    • die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern die Kosten angemessen sind
    • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • ggfs. Mehrbedarfe

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales, Integration & Ehrenamt: sozial@bad-honnef.de


  • Erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten möchten, benötigen Sie die folgenden Nachweise:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten vollen Erwerbsminderung (Amtsärztliches Gutachten)
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise
    • Mietvertrag
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, Versicherungsstatus

    Wichtig: Die Aufzählung der Unterlagen ist nicht abschließend. Der Umfang der benötigten Unterlagen, gerade bei Einkommens- und Vermögensnachweisen, ist vom Einzelfall abhängig.

  • Voraussetzung

    • vorliegende Hilfebedürftigkeit, d.h. der notwendige Lebensunterhalt kann nicht sichergestellt werden
    • vorliegendes Amtsärztliches Gutachten über eine zeitlich befristete Erwerbsminderung
    • kein gleichzeitiger Bezug von anderen sozialen Leistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.)

    Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie für mehr als 6 Monate (aber nicht auf Dauer) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Notlage dem Sozialamt schriftlich oder mündlich bekanntmachen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der bearbeitenden Stelle auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen und ggfs. einen Termin zu vereinbaren.

    Achtung: Sofern Sie über kein Bankkonto verfügen, wird um eine Kontoeröffnung geben (unter Umständen ein pfändungsfreies P-Konto). Eine Barscheckauszahlung ist in der Regel nicht möglich.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

  • Anträge / Formulare

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle auf (sozial@bad-honnef.de), um den Antrag anzufordern. Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie zur Abgabe einen Termin vereinbaren oder Sie senden diesen per Post zu.

  • Weiterführende Informationen

  • Frist

    Die vom Sozialamt für die Vorlage von Unterlagen gesetzten Fristen sind einzuhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen das Sozialamt wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.

    Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid - nicht nur beim Ablehnungsbescheid, sondern auch beim Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) - nicht einverstanden sind.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt ab von individuellen Erfordernissen sowie dem Vorliegen ggf. erforderlicher Unterlagen.

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

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  • Farben umkehren

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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