Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wann muss eine Sorgeerklärung erfolgen?

    Eine Sorgerechtserklärung muss nur erfolgen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Verheiratete Eltern haben automatisch bei der Geburt ihres Kindes das gemeinsame Sorgerecht, wohingegen das Kind bei unverheirateten Eltern zunächst nur unter der Sorge der Mutter steht.

    Damit eine Sorgerechtserklärung rechtswirksam sein kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Eltern sind bei Geburt des Kindes unverheiratet,
    • die Mutter trägt zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht,
    • die Mutter stimmt der Sorgeerklärung zu,
    • es liegt kein richterlicher Beschluss über das Sorgerecht vor.

    Die Eltern müssen für das gemeinsame Sorgerecht nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

    Was beinhaltet das Sorgerecht?

    Zum Sorgerecht gehören die Personensorge und die Vermögenssorge

    Zur Personensorge gehört „die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen“.

    Im Einzelnen umfasst dies u.a. die folgenden Punkte:

    • Aufenthaltsbestimmung des Kindes,
    • Religiöse Erziehung und Entscheidung über die Religionszugehörigkeit,
    • Ausbildung (Kindergarten, Schule, Lehrstelle),
    • medizinische Fragen,
    • Freizeitgestaltung,
    • Umgang des Kindes,
    • Taschengelderhalt,
    • Rechtsgeschäfte im Alltag (z.B. beim Einkauf),
    • Recht auf Antragsstellung öffentlicher Hilfen.

    Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Eltern sind gehalten, es zu erhalten, zu vermehren und sachgerecht zu verwenden. Bei dem Vermögen des Kindes kann es sich um Folgendes handeln:

    • Geldbeträge,
    • Geschäftsanteile,
    • Grundbesitz,
    • Wertpapiere.

    Wenn die Mutter sich weigert

    Weigert sich die Mutter, der Sorgerechtserklärung des Vaters zuzustimmen, kann der Vater eine Entscheidung über das Familiengericht herbeiführen.

    Die Mutter kann innerhalb von 6 Wochen ihre Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht vortragen.

    Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, wird dem Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen.

    Beurkundung der Sorgeerklärung

    Die Sorgeerklärung kann beim Notar oder beim Jugendamt von beiden Eltern abgegeben werden, muss allerdings öffentlich beurkundet sein. Das bedeutet, dass ein Notar oder eine Urkundsperson des Jugendamts die Erklärung offiziell bestätigen muss, bevor sie ihre Wirksamkeit erhält.

    Sollte einer der Elternteile minderjährig sein, muss ein gesetzlicher Vertreter (Vormund oder Eltern) der Sorgerechtserklärung schriftlich zustimmen. Auch die Zustimmung muss öffentlich beurkundet werden.

    Die Sorgerechtserklärung kann zu jedem Zeitpunkt und auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Wird das gemeinsame Sorgerecht bereits vor der Geburt erklärt, wird der Vater auch in die Geburtsurkunde eingetragen.

    Hinweis:

    Die Negativbescheinigung

    Wenn nicht verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkunden lassen, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei der Anlage eines Sparbuchs für das Kind oder beim Antrag auf Kinderausweis kann es erforderlich sein, hierüber einen Nachweis zu erbringen ("Negativbescheingung"). Auf Anfrage der Mutter erteilt das Jugendamt eine Auskunft, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Sorgerechtserklärung an sich bedarf es keiner Unterlagen, allerdings müssen die folgenden Ausweisdokumente bei der öffentlichen Beurkundung vorgelegt werden:

    • Personalausweise der Eltern,
    • Geburtsurkunden der Eltern,
    • vor Geburt des Kindes: Mutterpass; nach Geburt des Kindes: Geburtsurkunde des Kindes.

    Die Negativbescheinigung kann formlos, auch telefonisch, beantragt werden. Es werden folgende Daten des Kindes aus der Geburtsurkunde benötigt:

    • vollständiger Name des Kindes, einschließlich eventueller Namensänderungen,
    • Geburtsort,
    • Geburtenbuchnummer,
    • Standesamt der Geburtsurkunde,
    • Name und Anschrift der Mutter.
  • Voraussetzung

    Damit eine Sorgerechtserklärung rechtswirksam sein kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    • Eltern sind bei Geburt des Kindes unverheiratet,
    • die Mutter trägt zum Zeitpunkt der Geburt das alleinige Sorgerecht,
    • die Mutter stimmt der Sorgeerklärung zu,
    • es liegt kein richterlicher Beschluss über das Sorgerecht vor.

    Die Eltern müssen für das gemeinsame Sorgerecht nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern