Grundsteuer

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Festsetzung der Grundsteuer

    Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt durch einen Bescheid festgesetzt und ist für die Stadt Bad Honnef bindend. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplizierung des Steuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde.

    Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:

    • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit der Grundsteuer A
    • Bebaute und unbebaute Grundstücke mit der Grundsteuer B

    Aktuelle Hebesätze (seit 2025):

    Grundsteuer A = 128 v.H.
    Grundsteuer B = 771 v.H.

    Zuständiges Finanzamt

    Sankt Augustin
    Hubert-Minz-Str. 10
    53757 Sankt Augustin

    Tel.: 02241 242 - 0

    Wichtiger Hinweis zum Steuerbescheid (Mehrjahresabgabenbescheid)

    Die Stadtverwaltung Bad Honnef verzichtet aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung auf die Erteilung von Jahresbescheiden für Grundsteuer A und B sowie der Straßenreinigungsgebühren. Die in den Bescheiden getroffenen Festsetzungen bleiben der Höhe nach für die Folgejahre so lange gültig, bis sie durch die Stadt Bad Honnef durch Bescheid geändert oder aufgehoben werden. 

    Ein geänderter Steuer- und Abgabenbescheid ergeht nur bei: 

    ·Änderung des Hebesatzes der Stadt Bad Honnef 

    ·Änderung des bisherigen Grundsteuermessbetrages (z. B. durch Änderung des Grundsteuerwertes oder bei Bebauung eines bisher unbebauten Grundstückes) 

    ·Eigentumswechsel sowie

    ·Sonstige Änderungen in der Steuerhöhe 

    ·Änderung des Einheitssatzes der Reinigungsgebühr oder Änderung der Frontmeter

    Steuerpflicht und Fälligkeit

    Die Grundsteuer wird von der Stadt durch einen Abgabenbescheid erhoben und ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Zahlungspflichtiger ist/sind der/die Eigentümer oder Erbbauberechtigte/n.

    Eigentumswechsel

    Wird der Grundbesitz im Laufe des Jahres veräußert, so ist der Verkäufer unabhängig von den notariellen Vereinbarungen bis zur Mitteilung des Finanzamtes über den Eigentumswechsel (Zurechnungsfortschreibung) zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.

    Die Grundsteuer wird nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (jeweils zum 01.01. des Jahres) für das gesamte Jahr festgesetzt (§ 9 Abs. 1 GrStG).

    Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Eigentumsverhältnisse der bisherige Eigentümer für das restliche Jahr steuerpflichtig bleibt und erst mit Jahreswechsel die Grundsteuer auf den neuen Eigentümer übergeht. Eine Abrechnung unterjährig findet nicht statt.


  • Dokumente

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern