Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Laufende Antragsverfahren
Bei einem laufenden Antragsverfahren können die am Bauantragsverfahren Beteiligten Einsicht in die Bauantragsunterlagen nehmen. Dies sind in der Regel der Bauherr/die Bauherrin bzw. sein/ihr Vertreter, sowie nach Erlass der Baugenehmigung Angrenzer.
Abgeschlossene Bauvorhaben
Bei abgeschlossenen Bauvorhaben kann grundsätzlich nur der Eigentümer/die Eigentümerin Einsicht in die archivierten Bauakten nehmen oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
Eine solche Vollmacht muss beinhalten:
- den vollständigen Namen des Vollmachtgebers
- den vollständigen Namen des Bevollmächtigten
- die Berechtigung des Bevollmächtigten zur Akteneinsicht
Anträge / Formulare

