Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. beziehungsweise 25. Lebensjahres aus Familien, die mindestens eine der folgenden Grundleistungen beziehen:
- Bürgergeld (Sozialgesetzbuch Buch II/SGB II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)
- Leistungen nach dem AsylbLG
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Welche Leistungen werden übernommen? Was müssen Sie beachten?
Folgende Leistungen können beantragt werden:
• Persönlicher Schulbedarf:
Kinder, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, erhalten auf Antrag eine Pauschale für den notwendigen Schulbedarf in Höhe von 130 € am 01.08. und in Höhe von 65 € am 01.02. eines Kalenderjahres.• Zuschuss zur Mittagsverpflegung
Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemeinbildende Schule besuchen, können auf Antrag einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung erhalten.• Übernahme von Klassenfahrten und (Schul-)Ausflügen
Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemeinbildende Schule besuchen, werden auf Antrag die Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge übernommen.• Übernahme von Beiträgen für Sportvereine, Musikschule, Ferienfreizeiten
Für Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren können auf Antrag Beiträge zu Sportvereinen, Musikunterricht in Gruppen oder die Kosten für Ferienfreizeiten übernommen werden (maximal jedoch 15 € pro Monat).• Lernförderung
Kinder, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag zusätzliche Lernförderung erhalten.• Fahrtkosten
Kinder, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und deren Fahrtkosten nicht durch den jeweiligen Schulträger bezuschusst werden, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten.
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II) müssen sich an ihr zuständiges Jobcenter wenden.Leistungsempfänger der Personengruppe: "Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Buch XII/SGB XII)", "Leistungen nach dem AsylbLG", "Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)" und Leistungsempfänger der Personengruppe "Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)", können einen Antrag direkt bei der Stadt Bad Honnef im Fachbereich Soziales, Integration & Ehrenamt stellen. Der Fachbereich nimmt Ihren Antrag zur Bildung und Teilhabe entgegen und bearbeitet diesen. Einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie zum Beispiel per E-Mail stellen. Nutzen Sie hierzu bitte die auf der Website aufgeführten Dokumente im oberen rechten Bereich. Für die Lernförderung besteht auch weiterhin ein generelles Antragserfordernis für alle vorgenannten Rechtskreise.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben bedarfsauslösenden Charakter. Ein Anspruch könnte auch besteht, wenn der nachfragenden Person zwar keine Regelsätze zu gewähren sind, die Bedarfe nach dem Bildungs- und Teilhabepaket jedoch nicht aus eigenen Mitteln vollständig gedeckt werden können.
Die Bewilligung von Bildung- und Teilhabeleistungen richtet sich nach der Länge der gewährten Sozialleistung. Die Voraussetzung für das Teilhabepaket ist daher mit entsprechenden Bewilligungsbescheiden über den Erhalt von sozialen Leistungen nachzuweisen.
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Kosten
keine
Anträge / Formulare
- Zusatzfragebogen 2 Schülerbeförderung_3_2014.pdf
- Zusatzfragebogen 5 Teilhabe.pdf
- Zusatzfragebogen 1 Ausflüge_Klassenfahrten 3_2012.pdf
- Zusatzfragebogen 4 Antrag auf Zuschuss zur Mittagsverpflegung.pdf
- BuT_Grunddatenblatt SGB XII.pdf
- Antrag BuT Geringverdiener Grunddatenblatt.pdf
- MAG045823_Flyer_Bildungs-_und_Teilhabepaket_BuT_RZ_BF.pdf
- BuT_Zusatzfragebogen Lernförderung SGB II und Geringverdiener.pdf
- BuT_Grunddatenblatt KIZ und Wohngeld.pdf
- Merkblatt BuT - SGB II und SGB XII.pdf
- BuT_Grunddatenblatt SGB II.pdf
- BuT_Zusatzfragebogen Lernförderung für SGB XII sowie KiZ und Wohngeld.pdf
Weiterführende Informationen
Beratungsangebote und weitere Informationen
Telefonische Informationen bietet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter Telefon 030 221911009.
Informationsbroschüren in verschiedenen Sprachen zum Thema:

