Baulastenverzeichnis

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Anzahl und Art der für die Baulasteintragung erforderlichen Pläne ergeben sich aus dem Baulastantrag. Es empfiehlt sich daher, vorab mit dem Sachbereich Baulasten abzustimmen, welche Pläne benötigt werden. In jedem Falle ist mindestens ein Lageplan bzw. Katasterplan in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
    Neben der Eigentümerin/dem Eigentümer sind auch die in der II. Abteilung des Grundbuchs verzeichneten Berechtigten mit eigentümerähnlicher Stellung (wie z.B. Erbbauberechtigte, Auflassungsberechtigte, Nacherben) zu beteiligen. Für jede weitere Beteiligte/jeden weiteren Beteiligten ist eine zusätzliche Ausfertigung der Pläne erforderlich.
    Sollte ein Lageplan erforderlich sein, so muss dieser entsprechend § 18 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) von einer Behörde, die befugt ist, Vermessungen zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters auszuführen (hier: Vermessungs- und Katasteramt) oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin
    oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mindestens im Maßstab l: 500 angefertigt sein.Die Baulastfläche ist grün schraffiert anzulegen und zu bemaßen. Bei mehreren Flächen sind diese durchzunummerieren und zu bezeichnen. 

  • Rechtsgrundlage

    § 85 BauO NRW beinhaltet die Vorschriften zur Baulast.

  • Erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag inklusive Lageplan, Grundriss, Katasterplan, Grundbuchauszug, Handelsregisterauszug, Vollmacht

  • Voraussetzung

    Nach Eingang und Prüfung des Antrages wird von hier für jede Beteiligte/jeden Beteiligten eine Verpflichtungserklärung vorbereitet, die dann unterzeichnet werden kann.
    Für die Unterschriftsleistung bestehen dabei folgende Möglichkeiten:
    Unterzeichnung
    — vor der Baulastführerin/dem Baulastführer im Bauordnungsamt der Stadt Bad Honnef
    — vor einer Notarin/einem Notar Ihrer Wahl.

Zuständige Mitarbeitende

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