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Leistungsbeschreibung
Pauschalförderung 2026
Für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen hat das MHKBD NRW den Kommunen dieses Jahr eine Pauschalzuweisung in Höhe von jeweils 7.500 € zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel richten sich insbesondere an Eigentümer von Baudenkmälern, die kleinere Maßnahmen zur Instandhaltung und Pflege durchführen möchten. Je nach Umfang der Maßnahme und Anzahl der eingehenden Anträge kann eine Förderung bis zu 2.000 € gewährt werden. Die gewährten Zuschüsse sind nicht rückzahlbar. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.
Weitere Möglichkeiten der Denkmalförderung sind:
- Denkmalförderprogramm des Landes NRW
- Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes
- Denkmalförderung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- erhöhte steuerliche Absetzbarkeit - siehe unter der Dienstleistung "Denkmalschutz Abschreibung"
Voraussetzung
Pauschalförderung 2026
Voraussetzungen sind unter anderem:
- es handelt sich um ein Baudenkmal gem. § 2 DSchG NRW,
- eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW liegt vor,
- mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen,
- die Maßnahme wird bis zum 30.11.2026 abgeschlossen,
- für jedes Gewerk werden drei Vergleichsangebote vorgelegt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, eingetragene Vereine sowie kirchliche Organisationen. Anträge können bis zum 31.06.2026 bei der Unteren Denkmalbeörde der Stadt Bad Honnef eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular steht in Kürze unter "Dokumente" zum Download bereit
Für alle weiteren Denkmalförderungen sind die Voraussetzungen u.a.:
- der Schutzstatus als eingetragenes Baudenkmal*,
- die denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW.
*Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bad Honnef stellt Ihnen auf Anfrage einen Auszug aus der Denkmalliste aus.
Anträge / Formulare
Antragsformular Pauschalmittel steht in Kürze zur Verfügung
Weiterführende Informationen

