Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Sie können Wohngeld erhalten, wenn Sie über geringes Einkommen verfügen. Das Wohngeld für Mieter und Mieterinnen heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Der Bezug von Wohngeldleistungen ist abhängig von:
- der Zahl der Haushaltsmitglieder und Haushaltsmitgliederinnen,
- deren Gesamteinkommen und
- der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit geringem Einkommen, die keine anderen Leistungen beziehen, bei denen bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Wird bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.Dauer der Bewilligung:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum auch kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie dieses neu beantragen.Für weitere Auskünfte oder eine Beratung zum Thema Wohngeld kontaktieren Sie gerne die Wohngeldstelle.
Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Thema Wohngeld
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Mietzuschuss:
- Vordruck Antrag auf Wohngeld – Mietzuschuss
- dazugehörendes Merkblatt „Hinweise und Erläuterungen“
- Vordruck Zusatzeinkünfte
- Vordruck Angaben des Vermieters oder der Vermieterin zum Wohnraum (Mietbescheinigung)
Antrag auf Lastenzuschuss:
- Vordruck Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss
- dazugehörendes Merkblatt "Hinweise und Erläuterungen"
- Vordruck Zusatzeinkünfte
- Vordruck Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung.
Im Rahmen einer persönlichen Vorsprache kann die Vorlage weiterer erforderlicher Unterlagen (z. B. zur Art des Einkommens usw.) ausführlich geklärt werden.
Die Angaben werden von Antragstellern und Antragstellerinnen sowie allen im Haushalt lebenden Familienangehörigen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist und im Einzelfall die Vorlage von weiteren Unterlagen notwendig sein kann.Weitere Unterlagen:
- Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14
- Belehrung über die Mitwirkungspflichten und deren Folgen bei fehlender Mitwirkung
- Eidesstattliche Erklärung
Voraussetzung
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (Sozialgesetzbuch I, Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Grundsicherung nach SGB XII, etc. erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Verfahrensablauf
Das Wohngeld beantragen Sie über den unten angegebenen Link.
Sie müssen unterschiedliche Formulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).
Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.
Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheides.
Sofern Ihnen Leistungen zustehen, erhalten Sie diese einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.
Frist
- Erstantrag: keine
- Anträge auf Weiterleistung: Zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes. So vermeiden Sie Zahlungsunterbrechungen.

