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Leistungsbeschreibung
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung
Immer mehr Familien in Deutschland nutzen Kindertagesbetreuungsangebote. Kinder haben in Kitas, bei Tagesmüttern und Tagesvätern Kontakt zu Altersgenossen und profitieren von altersgerechten Bildungsangeboten. Sie erhalten viele Anregungen und werden dabei unterstützt, spielerisch die Welt zu entdecken. Und für viele Eltern ist eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung die Voraussetzung, um wieder in den Beruf einzusteigen.
Unter einem Jahr
Vor dem ersten Geburtstag hat ein Kind dann einen Anspruch auf Förderung und Betreuung in einer Kita oder einer Kindertagespflegestelle, wenn beide Eltern beispielsweise arbeiten, arbeitsuchend sind oder sih noch in Ausbildung befinden. Eine weitere Möglichkeit nimmt das Kind in den Blick: Wenn die Förderung für seine Entwicklung notwendig ist, besteht ebenfalls ein Anspruch für das Kind. Wie viele Stunden das Kind betreut werden kann, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Ein Jahr bis unter drei Jahren
Alle Familien, die Angebote der Kindertagesbetreuung nutzen möchten, sollen die Möglichkeit dazu haben. Daher haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.Die Kindertagespflege erfolgt durch Tagespflegepersonen und stellt eine Förderung und Betreuung in familiären Klein- und Kleinstgruppen dar. Gerade durch die flexible Betreuungsstruktur der Kindertagespflege bietet sie insbesondere für berufstätige Eltern mit Kindern unter 3 Jahren ein gutes Fundament zur Förderung und Betreuung. Individuelle Bedürfnisse besonders in den ersten Lebensjahren können hier berücksichtigt werden. Für nähere Informationen zu den einzelnen Kindertagespflegestellen und zum Vermittlungsprozess wenden Sie sich bitte an die Fachberatung der Kindertagespflege im Jugendamt.
Ab drei Jahren bis zum Schuleintritt
Kinder über drei Jahren haben bis zum Schuleintritt uneingeschränkten Anspruch auf Förderung in einer Kita. Die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, das sind in der Regel die Jugendämter, müssen dafür sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend können Kinder zudem in Kindertagespflege gefördert werden.Für die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege nutzen Sie bitte das Elternportal www.little-bird.de. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an die AnsprechpartnerInnen des Jugendamtes.
Eine Anleitung zur Nutzung des Elternportals Little Bird in verschiedenen Sprachen erhalten Sie hier:
Rechtsgrundlage
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Verfahrensablauf
Das Anmeldeverfahren verläuft wie folgt:
Die Erziehungsberechtigten stellen eine sogenannte Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz sowohl für die Kindertageseinrichtung als auch für die Kindertagespflege über das Online-Portal „Little Bird“. Die Bedarfsanzeige können Sie frühestens neun Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn stellen. Für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres (jeweils der 1. August eines Jahres) ist eine Anmeldung folglich ab dem 1. November des Vorjahres möglich.
Kindertageseinrichtung:
Wichtig: Da unterjährige Aufnahmen für die Kindertageseinrichtungen oftmals nicht möglich sind, wird eine Anmeldung zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres (jeweils der 1. August eines Jahres) empfohlen. Dabei wird eine Anmeldung bei mindestens drei Kindertageseinrichtungen seitens der Stadt Bad Honnef empfohlen.
Neben der Online-Bedarfsanzeige für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung ist die persönliche Anmeldung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten in den gewünschten Einrichtungen zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Organisation der Kennenlern-Termine der einzelnen Einrichtungen unterschiedlich gestaltet wird. Informieren Sie sich daher frühzeitig (Oktober), ob beispielsweise ein Tag der offenen Tür oder Einzeltermine angeboten werden.
Im nächsten Schritt erteilen die Kindertageseinrichtungen den Erziehungsberechtigten frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn eine unverbindliche Platzzusage als Reservierung über das Onlineportal „Little Bird“. Für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres wäre dies folglich der 1. Februar des Jahres.
Die Reservierung muss seitens der Erziehungsberechtigten innerhalb einer Frist von 14 Tagen über das Portal bestätigt werden.
Abschließend können die Betreuungsverträge maximal fünf Monate vor Betreuungsbeginn mit den Kindertageseinrichtungen geschlossen werden. Für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres also im März desselben Jahres.
Kindertagespflege:
Für die Anmeldung in der Kindertagespflege stellen die Erziehungsberechtigten ebenfalls eine Bedarfsanzeige über das Online-Portal Little Bird (Betreuungsstätte: „Stadt Bad Honnef Kindertagespflege“)
Anschließend ist die Kontaktaufnahme durch die Erziehungsberechtigten mit der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Bad Honnef zwingend erforderlich. Hier erhalten sie weitere Informationen und ggf. Kontaktdaten möglicher Kindertagespflegepersonen.
Im nächsten Schritt nehmen die Erziehungsberechtigten Kontakt zu den Kindertagespflegepersonen auf. Ab März eines Jahres können die privatrechtlichen Betreuungsverträge für den Beginn eines neuen Kindergartenjahres geschlossen werden.
Weiterführende Informationen
Netzwerk „Tagespflege und KiTa in Kooperation“
Das Netzwerk „Tagespflege und KiTa in Kooperation“ besteht aus Fachkräften aus den Kindertageseinrichtungen, zahlreichen Kindertagespflegepersonen und den zuständigen Fachberatungen des Jugendamtes Bad Honnef. Bei regelmäßigen Treffen findet ein fachlicher Austausch und die gemeinsame Gestaltung von Bildungsangeboten für Kinder statt. Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vereint ein gemeinsames Interesse an der Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit. Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit bildet eine gegenseitige Unterstützung bei der individuellen Förderung des Kindes, ein fachlicher Erfahrungsaustausch in Bildungs- und Erziehungsfragen und der Aufbau einer gemeinsam gestalteten Bildungsarbeit. Zu diesem Zweck wurden bereits verbindliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen geschlossen.
Dokumente

