Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Untere Denkmalbehörde stellt für eingetragene Denkmäler auf Anfrage des Eigentümers/der Eigentümerin einen Auszug aus der Denkmalliste aus.
Ob ein denkmalrechtliches Vorkaufsrecht gem. § 31 DSchG NRW besteht kann über eine Anfrage beim Fachdienst Liegenschaften in Erfahrung gebracht werden.
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