Denkmalliste
Kurztext
Denkmalliste der Stadt Bad Honnef nach § 23 DSchG NRW
Leistungsbeschreibung
Die Untere Denkmalbehörde stellt für eingetragene Denkmäler auf Anfrage des Eigentümers/der Eigentümerin einen Auszug aus der Denkmalliste aus.
Ob ein denkmalrechtliches Vorkaufsrecht gem. § 31 DSchG NRW besteht kann über eine Anfrage beim Fachdienst Liegenschaften in Erfahrung gebracht werden.
Dokument

