Informationen zur Grundsteuerreform – Hotline des Finanzamtes

Informationen zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. In Nordrhein-Westfalen gelten ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 ermittelt werden müssen.

Aufgabe der Finanzverwaltung ist es, im Laufe des Jahres 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Besteuerungsgrundlagen festzustellen.

Das für Bad Honnef zuständige Finanzamt St. Augustin wird ab Mai 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien in Bad Honnef anschreiben mit der Aufforderung, die aktuellen Merkmale des Grundstücks zu erklären. Die Erklärung soll im Zeitraum vom 01.07. – 31.10.2022 online unter MeinElster (www.elster.de) abgegeben werden. Ein Informationsschreiben des Finanzamtes enthält Hinweise und Daten, die für die Abgabe der Erklärung relevant sind. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert.

Seit Anfang April 2022 bietet das Finanzamt St. Augustin eine Grundsteuer-Hotline an, die unter 02241 – 242-1959, Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr, erreichbar ist. Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auch unter www.grundsteuer.nrw.de