Halten und Parken auf der Löwenburgstraße wird erneut angepasst

Die Stadt Bad Honnef passt die seit Montag geltende Parkregelung der Löwenburgstraße noch einmal an: das derzeit provisorisch eingerichtete beidseitige Halteverbot wird in eine Parkverbotszone mit eingezeichneten Parknischen umgewandelt. Außerhalb der markierten Parkplätze ist das Parken verboten, jedoch das Halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigenlassen erlaubt.

„Wer sein Fahrzeug verlässt, sich also vom Auto entfernt und es somit nicht jederzeit und sofort wegfahren kann, oder wer länger als drei Minuten hält, der parkt“, erinnert Christoph Heck, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Honnef, an den in § 12 der Straßenverkehrsordnung geregelten Unterschied zwischen „Halten“ und „Parken“ und betont: „Wir kommen mit der Regelung den Anwohnerinnen und Anwohnern entgegen, die im Falle eines Halteverbots Probleme hätten, Einkäufe oder Personen mit eingeschränkter Mobilität bis vor das Haus zu fahren.“ Das Ordnungsamt der Stadt Bad Honnef wird die Einhaltung des Parkverbots auf der Löwenburgstraße kontrollieren und Fahrzeuge, welche durch verbotswidriges Parken die Durchfahrt für Einsatzkräfte versperren würden, auch abschleppen lassen.

In einem nächsten Schritt wird die Stadt Bad Honnef gemeinsam mit der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern nach Lösungen zur Regelung des Parkraums und der Parksuchverkehre in Rhöndorf suchen. So bestünde grundsätzlich im Rahmen einer sogenannten Parkraumbewirtschaftung die Möglichkeit, das Parken zeitlich einzuschränken, ein Bewohnerparken einzuführen beziehungsweise Parkgebühren zu erheben. Die Stadt Bad Honnef prüft darüber hinaus, ob sich vorübergehend oder dauerhaft weitere Parkmöglichkeiten in Rhöndorf erschließen lassen.