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Fragen und Antworten

  • Fragen zum allgemeinen Verhalten
  • Fragen zur Corona-Schutzimpfung
  • Fragen zu Schulschließung und Kinderbetreuung
  • Fragen zu Bürgerdiensten
  • Fragen zum öffentlichen Leben
  • Fragen zu Hilfen für Unternehmen, Händler, Dienstleister und Kulturschaffende
  • Fragen zur Unterstützung und Verpflegung von Hilfebedürftigen

Fragen zum allgemeinen Verhalten

Wie lautet die Corona-Formel?

Richtiges Verhalten bremst oder verhindert sogar einen weiteren Anstieg der Infektionen. Zu der bereits bekannten AHA-Formel sind jetzt zwei weitere wichtige Buchstaben und damit verbundene Aktionen hinzugekommen. Hier erfahren Sie, was die Abkürzungen bedeuten:

A = Abstandsregeln einhalten
H = Hygieneregeln beachten
A = Alltagsmasken tragen

+

L = Lüften Sie regelmäßig

+

A = Corona-Warn-App nutzen

Weitere Tipps für schützende Maßnahmen finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de

Welche Symtome treten bei Corona auf?

Corona-Patienten klagen besonders häufig über Fieber und Husten. Eine Auflistung der gängigsten Symptome bei Corona können Sie hier sehen:

https://www.rki.de/SharedDocs/Bilder/InfAZ/neuartiges_Coronavirus/Abbildung1_Erregersteckbrief.jpg?__blob=normal&v=3

Was sollte ich bei Verdacht auf Corona tun?

Kontaktieren Sie bei gesundheitlichen Beschwerden mit Grippesymptomatik telefonisch Ihren Hausarzt. Dieser entscheidet über eine Behandlung in der Praxis oder zu Hause. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, hilft der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der deutschlandweit kostenlosen Rufnummer 116117. Über diese Hotline werden Auskünfte erteilt, im Zweifel kommt der Bereitschaftsarzt auch nach Hause und führt die Behandlung dort durch.

ACHTUNG: Bitte rufen Sie NICHT den Notruf 112 an – dieser steht für lebensbedrohliche Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Feuer und Unfälle zur Verfügung und muss für diese unbedingt freigehalten werden.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Um sich umfangreich und seriös zu informieren legen wir Ihnen diese offiziellen Websites nahe:

  • https://www.rki.de
  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de

Fragen zur Corona-Schutzimpfung

Wie laufen die Impfungen im Land NRW

Nordrhein-Westfalen ist auf die Corona-Schutzimpfung vorbereitet. Das Land organisiert den Gesamtprozess des Impfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe im Land und die Bereitstellung des Impfzubehörs (Spritzen, Kanülen). Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Hier finden Sie alle Informationen des Landes NRW zum Thema Corona-Schutzimpfung gebündelt.

Weitere Informationen finden Sie ausserdem auf den Seiten des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Wo ist das Impfzentrum des Rhein-Sieg Kreises

Der Rhein-Sieg-Kreis hat ein Impfzentrum in der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin eingerichtet. Damit hat er die Vorgabe des Landes NRW für alle Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt, in kürzester Zeit ein Impfzentrum inklusive mobiler Impfteams zu installieren. Informationen finden Sie hier.

Fragen zu Schulschließung und Kinderbetreuung

Wo finde ich generelle Informationen?

Grundsätzlich finden Sie Informationen zu diesen Themen unter folgendem Link.

Wie wird der Schulunterricht in Bad Honnef momentan organisiert?

Die Präsenzpflicht an Schulen wird durch das Lernen auf Distanz abgelöst. Nähere Informationen finden Sie hier:

  • www.msb.nrw

Wird die Kindertagesbetreuung schließen?

Für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 gilt:

Die Betreuungsgarantie gilt, aber alle Eltern sind dringend aufgerufen, die Betreuung ihrer Kinder – wenn immer möglich – selbst sicherzustellen. Auch ab dem 11.01. besteht kein Betretungsverbot.

Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, können weiter betreut werden. Da aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie mit festen Gruppen gearbeitet werden muss, reduziert sich die vertraglich zwischen Familien und Einrichtungen vereinbarte Betreuungsumfang grundsätzlich um 10 Stunden (von 45 auf 35, von 35 auf 25, von 25 auf 15 Stunden). In der Kindertagespflege bleibt es grundsätzlich bei dem bisher gebuchten Umfang.

Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen sie diese. Das gilt ausdrücklich für berufliche, familiäre und bei dem Kind selbst bestehende Gründe.

Kein Kind soll durch diesen „Lockdown“ Schaden nehmen. Eltern sollten den vertrauensvollen Kontakt zu ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson suchen.

Gilt das aktuelle Betreuungsangebot nur für Eltern in systemrelevanten Berufen?

Nein. Eine Betreuung ist grundsätzlich für alle Kinder möglich, wenn sie unabdingbar notwendig ist.

Fragen zu Bürgerdiensten

Ist das Rathaus wieder wie gewohnt geöffnet?

Seit dem 26. Oktober ist der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger wieder eingeschränkt.
Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hierzu wird unter der Rufnummer 02224/184-0 die entsprechende Möglichkeit bereitgestellt.
Die Bürgerbüros sind nur noch und ausschließlich für unaufschiebbare Angelegenheiten erreichbar, sofern vorab ein telefonischer Termin unter 02224 / 184-251 (Stadtmitte) oder 02224 / 80764 (Aegidienberg) vereinbart und bestätigt wurde.

Welche Besuchsregeln muss ich beachten?

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten ab sofort (26. Oktober 2020) folgende Besucherregelungen im Rathaus Bad Honnef:

  • Maskenpflicht
    In dem Wartebereich, in den Treppenhäusern und in den Fluren des Rathauses besteht Maskenpflicht. Bitte halten Sie Abstand zu anderen Rathausbesuchern.
  • Anmeldung
    Rathausbesucherinnen und Besucher haben sich bei einem festen Termin nach Absprache an der Information anzumelden und ihr Anliegen bzw. ihren Kontakt im Rathaus zu benennen.
  • Gleichzeitig haben die Besucher sich in die ausliegenden Kontaktlisten einzutragen und die notwendigen Kontaktdaten zu hinterlassen.
  • Ein direkter Durchgang zu den entsprechenden Ansprechpartnern im Hause ist nicht gestattet.
  • Abholung
    Die Beschäftigten der Information benachrichtigen den zuständigen Ansprechpartner, der die Besucherinnen und Besucher in der Wartezone abholt.
  • Nach dem Besuch im Rathaus werden Sie von den Beschäftigten zum Ausgang begleitet.

Seit dem 26. Oktober ist der Zugang zum Rathaus für Bürgerinnen und Bürger wieder eingeschränkt. Persönliche Besuche im Rathaus sind, wie bereits im Frühjahr praktiziert, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Hierzu wird unter der Rufnummer 02224/184-0 die entsprechende Möglichkeit bereitgestellt. Die Bürgerbüros sind nur noch und ausschließlich für unaufschiebbare Angelegenheiten erreichbar, sofern vorab ein telefonischer Termin unter 02224 / 184-251 (Stadtmitte) oder 02224 / 80764 (Aegidienberg) vereinbart und bestätigt wurde.

Wie kann ich einen Termin im Rathaus vereinbaren?

Termine können über das Bürgertelefon unter 02224 – 184 0 oder per Mail an info@bad-honnef.de angefragt werden.

Sind die Bürgerbüros weiterhin geöffnet?

Die Bürgerbüros sind nur noch und ausschließlich für unaufschiebbare Angelegenheiten erreichbar, sofern vorab ein telefonischer Termin unter 02224 / 184-251 (Stadtmitte) oder 02224 / 80764 (Aegidienberg) vereinbart und bestätigt wurde.

Bitte beachten Sie, dass in den Räumlichkeiten der Bürgerbüros die Pflicht zum Tragen einer „Mund-Nase-Bedeckung“ gilt.

Die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen und andere unaufschiebbare Angelegenheiten findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt unter den Tel. 02224/184-124, 184-125 oder 184-126.

Finden Bestattungen weiterhin statt?

Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.

Bei Beerdigungen gilt auch bei erhöhten Inzidenzwerten aufgrund der besonderen Situation keine feste Personenobergrenze, dafür aber ab 17. Oktober künftig wieder generell eine Maskenpflicht. Für nahe Angehörige gibt es bei Beerdigungen wie auch bei standesamtlichen Trauungen weiterhin eine Ausnahme von der Abstandspflicht.

Hat die Stadtbücherei geöffnet?

Die Räume der Stadtbücherei und der Stadtinfo werden für Publikumsverkehr geschlossen. Stattdessen wird ab Mittwoch, 16.12.2020 bis vorraussichtlich Ende Januar ein Abholservice für zuvor bestellte Medien eingerichtet. Außerdem wird die Möglichkeit der Onlineausleihe angeboten.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Hier gehts zum Online-Medien-Katalog der Stadtbibliothek Bad Honnef.

Kontakt für Bestellungen:
Stadtbücherei Bad Honnef
stadtbuecherei@bad-honnef.de
(0 22 24) 184-172

Fragen zum öffentlichen Leben

Was gilt beim Kontaktverbot?

Ab dem 11. Januar 2021 gilt:

Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

Die bisherigen Ausnahmen für den Mindestabstand gelten weitestgehend unverändert fort und stehen in § 2 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung. Ausgenommen sind demnach u.a. spielende Kinder auf einem Kinderspielplatz, die Nutzung des ÖPNV mit Mund-Nase-Bedeckung oder die Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Wo darf Alkohol verzehrt werden?

Vom 16. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 ist der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit untersagt.

Wann und wo gilt die Maskenpflicht?

Wo gilt die Maskenpflicht?
Ab dem 23.10.2020 wird in der Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeordnet wird. Eine Auflistung der betroffenen Straßen, Straßenabschnitte, Plätze und Begegnungsorte veröffentlicht die Stadt Bad Honnef in einer entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf einen Blick hier: Übersichtskarte Straßenzüge Mundschutz

Hier die Übersicht der entsprechenden Straßen:

  • Hauptstraße zwischen Weyermannallee und Linzer Straße
  • Markt
  • Kirchstraße von Kirchplatz bis Am Saynschen Hof
  • Kirchplatz
  • Rommersdorfer Straße zwischen Bergstraße und Frankenweg
  • Bergstraße zwischen Rommersdorfer Straße und Reichenberger Straße
  • Schülgenstraße
  • Bernhard-Klein-Straße zwischen Rommersdorfer Straße und Schülgenstraße
  • Königin Sophie Straße zwischen Hauptstr. und Bismarckstr.
  • Am Feuerschlößchen
  • Bismarckstraße zwischen Am Feuerschlößchen und Rommersdorfer Straße
  • Bahnhofstraße zwischen Haupstraße und Steinstraße
  • Menzenberger Straße zwischen Kucksteinstraße und Schulstraße
  • Schulstraße zwischen Menzenberger Straße und Kucksteinstraße
  • Bushaltestellen, Straßenbahnhaltestellen sowie Bahnhöfe

Generell gilt: In allen Handels-Einrichtungen mit Publikums- und Kundenverkehr sowie im Personenverkehr, aber auch in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesensmuss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Hinweis: Wer die Maskenpflicht missachtet, darf die entsprechenden Angebote nicht nutzen bzw. Einrichtungen nicht betreten.

Insbesondere im ÖPNV werden Maskenverstöße als unmittelbare Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von 150 Euro bestraft. In den übrigen Fällen der Maskenpflicht beträgt das Bußgeld 50 Euro.

Die Maskenpflich gilt ab dem 16.12.2020 insbesondere in folgenden Bereichen:

  • in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder dem Besuchs- und Kundenverkehr zugänglich sind, sowie im ÖPNV (auch an Haltestellen),
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen,
  • gegebenenfalls auch in Arbeits- und Betriebsstätten, allerdings nicht am Platz, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Von der Maskenpflicht ist befreit, wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Außerdem kann die Maske aus bestimmten Gründen vorübergehend abgelegt werden, beispielsweise zur Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen.

Informationen zu Mund- und Nasenschutz

Sind Veranstaltungen und Versammlungen noch erlaubt?

Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. Januar 2021 untersagt. Hierzu zählen:

  1. Volksfeste nach § 60b der Gewerbeordnung (einschließlich Kirmesveranstaltungen u.ä.),
  2. Stadt-, Dorf- und Straßenfeste,
  3. Schützenfeste,
  4. Weinfeste,
  5. ähnliche Festveranstaltungen.

Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen der Coronaschutzverordnung fallen, sind bis zum 31. Januar 2021 untersagt.
Erlaubt bleiben – unter jeweils im Einzelfall zu beachtenden Bedingungen – unter anderem:

  • Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (z. B. Demonstrationen)
  • Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und –vorsorge dienen (z. B. auch Parteiversammlungen zur Aufstellung von Wahlkreisbewerbern oder Blutspenden) und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 31. Januar 2021 verlegt werden können
  • Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien, Gesellschaften, Parteien, Vereinen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, die nicht digital durchgeführt werden können
  • Beerdigungen
  • standesamtliche Trauungen
  • Gottesdienste.

Welche Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung gibt es?

Kirchen und Religionsgemeinschaften entscheiden unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, inwieweit Versammlungen zur Religionsausübung in Präsenz durchgeführt werden können, und informieren die vor Ort zuständigen Behörden.
Sie sichern die Einhaltung des Mindestabstands, begrenzen die Teilnehmerzahl, führen ein Anmeldeerfordernis für solche Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, verpflichten die Teilnehmer zum Tragen einer Alltagsmaske auch am Sitzplatz, erfassen die Kontaktdaten der Teilnehmer und verzichten auf Gemeindegesang.

Die von Dachverbänden gemäß § 1 Abs. 3 der Corona-Schutzverordnung von den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufzustellenden Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung sollen der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt werden. Hierzu können sich AUSSCHLIESSLICH KIRCHEN UND ANDERE RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN per Email wenden an: Referat_I_B3@stk.nrw.de.

Gemeinden, die einem Dachverband angehören, sind gehalten, ihre Schutzkonzepte innerhalb des jeweiligen Dachverbandes abzustimmen. Schutzkonzepte von verbandsfreien Gemeinden/Religionsgemeinschaften sind der zuständigen Kommune vorzulegen.

Welche Einrichtungen/Lokalitäten sind geschlossen?

Bis zum 31. Januar 2021 untersagt ist der Betrieb von

  • Schwimm- und Spaßbädern, Sonnenstudios, Saunen und Thermen und ähnlichen Einrichtungen,
  • Zoos, Tierparks, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
  • Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen
  • Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen,
  • Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen.

In Wettannahmestellen und Wettbüros ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter gestattet. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig.

Welche Regelungen gelten für Restaurants/Kantinen?

Restaurants und Gaststätten bleiben geschlossen, dies gilt nun grundsätzlich auch für Kantinen und Mensen.

Nur der Bring- oder Abholdienst ist erlaubt. Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen ausnahmsweise dann zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

Welche Regelungen gelten im Einzelhandel?

Ab dem 11. Januar 2021 gilt:

Der Einzelhandel bleibt bis zum 31. Januar geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Lebensmittelwochenmärkte, Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Kioske und Zeitungsverkaufsstellen, Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte, Großhandel (für Großhandelskunden), die Abgabe von Lebensmittel durch soziale Einrichtungen (Tafeln).

Ist Versandhandel und die Abholung von Waren durch Kunden möglich?

Ja. Der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren ist zulässig. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

Dürfen Baumärkte öffnen?

Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten ist nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nicht gestattet werden.

Welche Lebensmittelhändler bieten Liefermöglichkeiten?

  • Kiezkaufhaus, Kirchstr. 1a, 53604 Bad Honnef, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224 – 187 6339, kiezkaufhaus-badhonnef.de
  • Lebensmittelladen „Nah und Frisch“, Kapellenstraße 8, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224 3192
  • Rheinland Korb, Fahrhofstraße 5, 53639 Königswinter, Tel.: 02244 877 88 50
  • Vorteil Center, Anton-Limbach-Straße 3, 53572 Unkel, Tel.: 02224 901200
  • Ihr Frischmarkt, Bahnhofstraße 4, 53639 Königswinter, Tel.: 02223/90 70 956
  • Obst Beckhaus, Röhfeldstraße 21, 53115 Bonn, Tel.: 0228/2424315
  • Kai´s Food Box, Kolpingstraße 1, 56598 Rheinbrohl, Tel.: 0157-34544508, bestellung@gc-consulting.eu
  • Wildkammer Siebengebirge, Karl Simrock Str. 17, 53604 Bad Honnef, Tel.: 0172-2000540,  info@gourmet-wildfleisch.de

Gibt es neue Regelungen bei der Beherbergung?

Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Keine privaten Übernachtungen sind geschäftliche/dienstliche Übernachtungen.

Fragen zu Hilfen für Unternehmen, Händler, Dienstleister und Kulturschaffende

Welche finanziellen Hilfen können mir geboten werden?

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket erlassen, mit dem Betrieben und Unternehmen in einer eventuell existenzgefährdenden Situation unter die Arme gegriffen werden soll. So können z.B. die Möglichkeit der Steuerstundung oder auch der Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes interessante Hilfsmittel sein. Für mehr Informationen folgen Sie bitte diesem Link.

Eine zeitliche Übersicht, wann welche Hilfe beantragt werden kann, finden Sie in folgender Grafik der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Informationen zur Corona-Hilfe der KfW finden Sie unter folgendem Link.

Informationen zu Corona-Hilfen seitens der IHK Bonn/Rhein-Sieg finden Sie unter folgendem Link.

Eine Übersicht der Finanzierungs-Instrumente für alle Unternehmen und die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf den laufend aktualisierten Informationsportalen des Landes NRW oder des Rhein-Sieg-Kreises.

Zu den FAQ bezüglich der Novemberhilfen geht es HIER

Was passiert mit dem Unternehmen/dem Betrieb, wenn ich selbst oder ein Mitarbeiter Corona habe/hat oder unter Quarantäne stehe/steht?

In diesen Fällen greift das Infektionsschutzgesetz.
Für mehr Informationen folgen Sie bitte diesem Link.

Weitergehende Informationen, Risikobewertungen und Vorsichtsmaßnahmen in Ihrem Betrieb für den Umgang mit Covid-19 gibt auch das Informationsportal der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Checkliste für Unternehmen

Einen kompakten Überblick über die möglichen Hilfen auf nationaler Ebene sowie über konkrete Optionen der Bad Honnefer Wirtschaftsförderung liefert die CHECKLISTE der Stadt Bad Honnef.

Fragen zur Unterstützung und Verpflegung von Hilfebedürftigen

Wer ist hilfebedürftig?

Bad Honnefer Bürger, die

  • zur Risikogruppe für das Corona-Virus zählen,
  • unter Quarantäne gesetzt wurden,
  • aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung nicht verlassen können.

 

Wer kann helfen und wo melde ich mich für Hilfe an?

Alle Interessenten/innen, die

  • mobil und zeitlich flexibel sind
  • gerne in dieser Krisenzeit helfen möchten
  • selbst nicht zur Risikogruppe zählen
  • Senioren am Telefon betreuen/beraten/moralisch unterstützen

melden sich gerne unter:
Telefon: 02224 184 185 oder 02224 184 198

E-Mail: sozial@bad-honnef.de

Erreichbarkeit: Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr / Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr / Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr

Wo muss ich mich melden, wenn ich hilfebedürftig bin?

Wer Hilfe benötigt wendet sich bitte

  • per E-Mail an sozial@bad-honnef.de oder
  • während der Öffnungszeiten telefonisch an den Fachdienst Soziales und Asyl:
    02224 184-198 (Jessika Voß) oder 02224 184-185 (Felix Trimborn).

Wie ist der weitere Ablauf?

  • Die Mitarbeiter der Stadt nehmen mit jedem Hilfebedürftigen und Helfer persönlich Kontakt auf, beraten ihn individuell und
    nehmen die wichtigsten Rahmendaten (Kontaktdaten, erforderliche Hilfe etc.) auf. Hier werden auch datenschutzrechtliche
    Bedingungen geklärt.
  • Helfer und Hilfebedürftige erhalten ein Schreiben mit den wichtigsten Informationen (vertrauensschaffende Maßnahmen,
    Infektionsschutzmaßnahmen etc.).
  • Der Helfer erhält von den Mitarbeitern der Stadt Bad Honnef die Kontaktdaten eines Hilfebedürftigen und nimmt mit diesem
    Kontakt auf.
  • Geht es um einen Einkauf: Der Hilfebedürftige und der Helfer treffen sich mit dem nötigen Sicherheitsabstand vor der Haustüre des Hilfsbedürftigen. Einkaufszettel und Geld werden entgegengenommen, der Erhalt des Geldes wird quittiert. Im Einzelfall ist auch eine andere Vorgehensweise beispielweise über Online-Banking möglich.
  • Nach dem Einkauf findet die Übergabe der Lebensmittel sowie des Restgeldes und der Quittung ebenfalls vor der Haustüre statt.

Welche Lebensmittelhändler aus der Region liefern aus?

  • Kiezkaufhaus, Kirchstr. 1a, 53604 Bad Honnef, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224 – 187 6339, kiezkaufhaus-badhonnef.de
  • Lebensmittelladen „Nah und Frisch“, Kapellenstraße 8, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224 3192
  • Rheinland Korb, Fahrhofstraße 5, 53639 Königswinter, Tel.: 02244 877 88 50
  • Vorteil Center, Anton-Limbach-Straße 3, 53572 Unkel, Tel.: 02224 901200
  • Ihr Frischmarkt, Bahnhofstraße 4, 53639 Königswinter, Tel.: 02223/90 70 956
  • Obst Beckhaus, Röhfeldstraße 21, 53115 Bonn, Tel.: 0228/2424315
  • Kai´s Food Box, Kolpingstraße 1, 56598 Rheinbrohl, Tel.: 0157-34544508, bestellung@gc-consulting.eu

Angaben ohne Gewähr.

Weitere Inforamationen rund um Ihren Einkauf finden Sie in der Bad Honnefer Einkaufswelt

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