Einbürgerungen
Unter folgenden Voraussetzungen kann die Einbürgerung beantragt werden.
- Acht Jahre rechtmäßiger und ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, EU- oder Aufenthaltserlaubnis für besondere Zwecke oder freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger/EWR-Staater
- Keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
- Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB)
- Straflosigkeit
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Bestandener Einbürgerungstest
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahmen sind möglich)
Je nach Lage des Einzelfalles können von den oben genannten Einbürgerungsvoraussetzungen unter besonderen Umständen Ausnahmen zugelassen werden.
Beratung und Aushändigung des Antrages sowie später die Entgegennahme des Antrages sowie Weiterleitung an den Rhein-Sieg-Kreis erfolgt im Bürgerbüro.
Kontakte:
Bianca Senk Beate Kestner
Telefon: 02224/184-124 Telefon: 02224/184-265
Deutsche Staatsangehörigkeit