Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Honnef
    • Identitätsnachweis der anfragenden Person
    • Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift)
    • Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
    • Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
    • Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses
    • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.
  • Kosten

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Honnef

    Die Kosten richten sich nach Tarifstelle 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Einfache Melderegisterauskunft

     

    je Betroffenen 11,00€

     

    Einfache Melderegisterauskunft gem. § 49 Absatz 2 BMG

     

    je Betroffenen: 6,00€

     

    Einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Weg, der eine erfolglose Anfrage gemäß § 49 Absatz 1 bis 2 BMG

     

    je Betroffenen im gleichen Fachverfahren: 5,00€

     

    Erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Absatz 1 BMG

     

    je Betroffenen 15,00€

     

    Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht

     

    je Betroffenen: 15,00€ bis 50,00€

     

    Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind

     

    je Betroffenen 40,00€ bis 100,00€

     

    Melderegisterauskunft gem. § 46 BMG (Gruppenauskunft)

     

     

    bei manueller Auskunftserteilung

     

    für jeden ausgewählten Einwohner 10,00€

     

    bei automatisierter Auskunftserteilung

     

    200,00€ bis 3.000,00€

     

    Datenbestätigung gemäß § 49a Absatz 1 BMG

    Meldebestätigung

     

    je Betroffenen 6,00€

     

    Melderegisterauskunft gem. § 50 Absatz 1 BMG

     

    200,00€ bis 2.000,00€

     

    Melderegisterauskunft gem. § 50 Absatz 2 BMG (ohne Postentgelte)

     

    je Jubiläumsfall 10,00€

     

    Melderegisterauskunft gem. § 50 Absatz 3 BMG

     

    100,00€ bis 3.000,00€

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Honnef
    • Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen.
    • Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
    • Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft

      Meldebestätigung
  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Honnef

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden.

    In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen.

    Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Ansicht vergrößern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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