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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Honnef- Identitätsnachweis der anfragenden Person
- Hinweise zur zweifelsfreien Identifizierung der angefragten Person (Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht oder Anschrift)
- Erklärung, dass die angeforderten Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden
- Erweiterte Melderegisterauskunft: zusätzlich Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses
- Gruppenauskunft: zusätzlich Nachweis des öffentlichen Interesses
- Melderegisterauskunft in besonderen Fällen: lassen Sie sich bitte im Bürgerbüro über die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen beraten, da diese nach Fallgestaltung unterschiedlich sind.
Kosten
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad HonnefDie Kosten richten sich nach Tarifstelle 5 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
Einfache Melderegisterauskunft
je Betroffenen 11,00€
Einfache Melderegisterauskunft gem. § 49 Absatz 2 BMG
je Betroffenen: 6,00€
Einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Weg, der eine erfolglose Anfrage gemäß § 49 Absatz 1 bis 2 BMG
je Betroffenen im gleichen Fachverfahren: 5,00€
Erweiterte Melderegisterauskunft gem. § 45 Absatz 1 BMG
je Betroffenen 15,00€
Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht
je Betroffenen: 15,00€ bis 50,00€
Melderegisterauskunft, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind
je Betroffenen 40,00€ bis 100,00€
Melderegisterauskunft gem. § 46 BMG (Gruppenauskunft)
bei manueller Auskunftserteilung
für jeden ausgewählten Einwohner 10,00€
bei automatisierter Auskunftserteilung
200,00€ bis 3.000,00€
Datenbestätigung gemäß § 49a Absatz 1 BMG
Meldebestätigung
je Betroffenen 6,00€
Melderegisterauskunft gem. § 50 Absatz 1 BMG
200,00€ bis 2.000,00€
Melderegisterauskunft gem. § 50 Absatz 2 BMG (ohne Postentgelte)
je Jubiläumsfall 10,00€
Melderegisterauskunft gem. § 50 Absatz 3 BMG
100,00€ bis 3.000,00€
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Honnef- Antrag auf Melderegisterauskunft mit entsprechenden Nachweisen.
- Prüfung der Voraussetzungen durch das Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef.
- Erteilung der Melderegisterauskunft, einer neutralen Antwort oder Ablehnung der Auskunft
Meldebestätigung- Terminvereinbarung über das Onlineterminvereinbarungsprogramm der Stadt Bad Honnef
- Erteilung der Meldebestätigung
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad HonnefDie Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann nur vom Bürgerbüro eingeschätzt werden.
In der Regel dauert eine einfache Melderegisterauskunft eine Woche, jede weitere Form zwei bis vier Wochen.
Eine Meldebestätigung kann in einem Termin im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef bearbeitet werden.

