Vorläufiger Personalausweis
Personalausweise können nicht verlängert werden. Es ist ratsam, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Der vorläufige Personalausweis ist im Bürgerbüro zu beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist und akuter Legitimationsbedarf besteht. Der vorläufige Personalausweis ist für Onlinedienste nicht geeignet.
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
- Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises ist persönlich vorzunehmen.
- Der vorläufige Personalausweis wird direkt ausgestellt und ist für die Dauer von drei Monaten gültig.
- Der vorläufige Personalausweis kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden. Vor dem 16. Lebensjahr ist die Beantragung nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- 1 biometrietaugliches Lichtbild
- Alternativ: Elektronisches Foto, erstellt an unserem Selbstbedienungsterminal im Warteraum des Bürgerbüros Bad Honnef-Tal. für 8 €, nur digital, kein Ausdruck möglich. Sh. auch Hinweis auf der Startseite des Bürgerbüros
- den bisherigen Personalausweis/Kinderpass oder einen Nachweis, dass Sie Deutsche/r sind.
- Einverständniserklärung/Unterschrift der Sorgeberechtigten für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des nicht bei der Beantragung anwesenden gesetzlichen Vertreters
Gebühr: 10,00 €
Im Bürgerbüro ist EC-Zahlung möglich,
Vordruck Einverständnis des Sorgeberechtigten für Ausweise von Minderjährigen
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251 oder per E-Mail: buergerbh@bad-honnef.de
Übergangsausweis, Ersatzausweis, kurzfristigen Ausweis, Notausweis