Verwarn- und Bußgelder wegen Verstoßes gegen die StVO (Knöllchen)

Sollten Sie Einwände gegen eine erteilte Verwarnung haben, nutzen Sie bitte den Ihnen zugesandten Anhörungsbogen. Dieser geht Ihnen etwa drei Wochen nach der erteilten Verwarnung per Post zu. Telefonische Einwendungen können verfahrensbedingt nicht berücksichtigt werden.

Sollten Sie Einwände gegen einen Bußgeldbescheid haben, steht Ihnen der Rechtsbehelf des Einspruches offen. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef zu richten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Fristen aus der Rechtsbehelfsbelehrung des Bußgeldbescheides sowie die Formvorschriften. Einsprüche, welcher in Form einer E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner:

Herr Sebastian Brejza
Telefon 02224/184-149
E-Mail strassenverkehr@bad-honnef.de

Straßenverkehr, Verkehrsangelegenheiten, Knöllchen