Verkaufsoffene Sonntage
Verkaufsoffene Sonntage müssen frühzeitig, spätestens drei Monate vor ihrer Durchführung, schriftlich beim Fachdienst Ordnung beantragt und hinreichend begründet werden.
Verkaufsoffene Sonntage werde durch den Rat der Stadt Bad Honnef beschlossen. Vorher sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören.
Eine ausnahmsweise Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen muss im öffentlichen Interesse liegen. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere vor, wenn die Öffnung
- im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
- dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,
- dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
- der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient,
- die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Ansprechpartner:
Frau Annette Engels
Telefon 02224/184-158
E-Mail: annette.engels@bad-honnef.de
Ordnung