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Sterbeurkunde

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Sterbeurkunden werden insbesondere für Renten- und Sozialversicherungszwecke benötigt.

Allgemeines

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur dem Ehegatten oder Lebenspartner der verstorbenen Person, sowie seinen Vorfahren und Abkömmlingen in gerader Linie ausgestellt werden.

Andere Personen (z. B. Geschiedene) müssen ein rechtliches Interesse (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid) glaubhaft machen um eine Sterbeurkunde zu erhalten oder an die zuständige Behörde geschickt zu bekommen.

Folgende Formate der Urkunde können Sie erhalten:

  • Sterbeurkunde im DIN A4-Format
  • Sterbeurkunde im DIN A5-Format (Stammbuch)
  • Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachige Urkunde zur Verwendung im Ausland)
  • Beglaubigte Ablichtung/beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister

Welche Urkunden Sie in Ihrem Fall beantragen sollten, erfragen Sie bitte bei der Stelle, für die Sie die Urkunde benötigen.

Kosten

Die erste Urkunde kostet 10,00 Euro, jede weitere Urkunde der gleichen Art 5,00 Euro.

Urkundenversand ins Ausland

Bei Versand von Urkunden ins Ausland, müssen die Urkunden vorab bezahlt werden. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Bestellung eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde an die angegebene Adresse im Ausland.

Urkundenbestellung

Für die Bestellung der Urkunden haben Sie folgende Möglichkeiten:

E-Mail oder Post:

Mit dem Bestellservice-Vordruck können Sie die Urkunde per Post beantragen oder per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de

Bitte fügen Sie der Urkundenbestellung eine gut lesbare Kopie (Vor- und Rückseite) Ihres Ausweises bei. Bei einem Reisepass legen Sie bitte eine Meldebescheinigung bei. Die Urkunde wird Ihnen mit einem Gebührenbescheid per Post zugestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 3-7 Tage.

Online-Bestellung

Außerdem können Sie Ihre Urkunden auch ganz einfach online beantragen. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Lesegerät oder ein entsprechend eingerichtetes Android-Smartphone. Sie können so Ihre Urkunde bequem online bestellen und bezahlen. Die Urkunde wird Ihnen dann innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Persönliche Abholung

Es ist auch möglich die Urkunde nach telefonischer Absprache im Standesamt abzuholen. Vor Ort können Sie mit EC-Karte oder bar die Urkunde bezahlen.

Todesbescheinigung, Totenschein, Sterbeurk., beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister, begl. Auszug aus dem Sterberegister, begl. Auszug aus dem Sterbereg., beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister, begl. Abschrift aus dem Sterberegister, begl. Abschrift aus dem Sterbereg., beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister, begl. Ausdruck aus dem Sterberegister, begl. Ausdruck aus dem Sterbereg., begl. Ausdruck a.d. Sterbereg., Sterberegisterauszug, Internationale Sterbeurkunde, fremdsprachige Sterbeurkunde, internationale Urkunde, mehrsprachige Urkunde, mehrsprachige Sterbeurkunde

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