Sterbefallbeurkundung
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Ist eine Person in einer Einrichtung verstorben, erfolgt die Anzeige durch die jeweilige Einrichtung (Krankenhaus, Altersheim…).
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt – Telefon: 02224/184-124
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