Reisegewerbe

Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Zum Reisegewerbe zählen auch die so genannten Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen beispielsweise einer GmbH erteilt werden. Die Erlaubnis ist beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef zu beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragende juristische Personen ihren Firmensitz in Bad Honnef haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist nicht übertragbar und  personengebunden. Werden Angestellte im Reisegewerbe beschäftigt, so benötigen diese eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

In jedem Einzelfall ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers/in zu überprüfen

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für Ausländer oder Staatenlose: eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
  • Führungszeugnis “zur Vorlage bei einer Behörde” (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug “zur Vorlage bei einer Behörde” (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
  • beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die “Belehrung gem. § 43 Abs 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz”

Ist der/die Antragsteller/in eine juristische Person, werden zusätzlich noch folgende Unterlagen über die juristische Person benötigt:

  • Gewerbezentralregisterauszug “zur Vorlage bei einer Behörde” (nicht älter als drei Monate)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

Über sämtliche gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer, sind ferner noch die nachfolgend genannten Unterlagen erforderlich:

  • Führungszeugnis “zur Vorlage bei einer Behörde” (nicht älter als drei Monate),
  • Gewerbezentralregisterauszug “zur Vorlage bei einer Behörde” (nicht älter als drei Monate),
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.

Bearbeitungskosten:

Die Bearbeitungskosten für die Prüfung und Erstellung einer Reisegewerbekarte sind auf den Verwaltungsaufwand begrenzt und unterscheiden sich je nach Einzelfall.

Ansprechpartner:

Herr Markus Bildstein, Telefon: 02224/184-154

Frau Carina Acker, Telefon: 02224/184-254

E-Mail: vl.gewerbe@bad-honnef.de

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