Namensänderung
Es gibt 3 Arten von Namensänderungen:
- Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
- Namensänderungen für Personen, die ihre Namensführung dem deutschen Namensrecht angleichen möchten (Spätaussiedler oder Ausländer) nach § 94 BVFG und Art. 47 und 48 EGBGB
Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist.
Bitte lassen Sie sich beim Standesamt beraten.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-124 oder 184-265
Name, Geburtsname