Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

Allgemeines

Zuständig ist regelmäßig das Standesamt in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der oder des Verstorbenen lag.

Wenn eine deutsche Staatsangehörige beziehungsweise ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstirbt, ist es möglich im Nachhinein die Anlegung eines deutschen Sterberegisters zu beantragen. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin der verstorbenen Person.

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache unbedingt telefonisch einen Termin mit uns.

Kosten

  • 21 Euro für den Antrag auf Nachbeurkundung
  • Bei der anschließenden Ausstellung von Geburtsurkunden beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere Ausfertigungen der gleichen Art jeweils 5 Euro.

Persönliche Vorsprachen sind derzeit Montag bis Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Bitte beachten Sie, dass im Standesamt das tragen einer OP-Maske oder FFP2 verpflichtend ist.

Sie finden uns im Gebäude am Rathausplatz 12, direkt hinter dem Kundenraum des Bürgerbüros, dass auf seiner Rückseite auch einen barrierefreien Zugang hat.

Telefon Fax Email
Anja Krupop            Standesbeamtin 02224/184 126 02224/184 4126 anja.krupop@bad-honnef.de
Karin Grünenwald   Standesbeamtin 02224/184 125 02224/184 4125 karin.gruenenwald@bad-honnef.de
Jasmin Kerz         Standesbeamtin 02224/184 193 02224/184 4193 jasmin.kerz@bad-honnef.de
Bianca Senk            Fachdienstleitung 02224/184 124 02224/184 4124 bianca.senk@bad-honnef.de