Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Allgemeines
Zuständig ist regelmäßig das Standesamt in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der oder des Verstorbenen lag.
Wenn eine deutsche Staatsangehörige beziehungsweise ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstirbt, ist es möglich im Nachhinein die Anlegung eines deutschen Sterberegisters zu beantragen. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin der verstorbenen Person.
Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache unbedingt telefonisch einen Termin mit uns.
Kosten
- 21 Euro für den Antrag auf Nachbeurkundung
- Bei der anschließenden Ausstellung von Geburtsurkunden beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere Ausfertigungen der gleichen Art jeweils 5 Euro.
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind derzeit Montag bis Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Bitte beachten Sie, dass im Standesamt das tragen einer OP-Maske oder FFP2 verpflichtend ist.
Sie finden uns im Gebäude am Rathausplatz 12, direkt hinter dem Kundenraum des Bürgerbüros, dass auf seiner Rückseite auch einen barrierefreien Zugang hat.
Telefon | Fax | ||
Anja Krupop Standesbeamtin | 02224/184 126 | 02224/184 4126 | anja.krupop@bad-honnef.de |
Karin Grünenwald Standesbeamtin | 02224/184 125 | 02224/184 4125 | karin.gruenenwald@bad-honnef.de |
Jasmin Kerz Standesbeamtin | 02224/184 193 | 02224/184 4193 | jasmin.kerz@bad-honnef.de |
Bianca Senk Fachdienstleitung | 02224/184 124 | 02224/184 4124 | bianca.senk@bad-honnef.de |