Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland

Allgemeines

Antragsberechtigt ist jeder Ehegatte beim Standesamt seines Wohnsitzes.

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und zumindest einer der Ehegatten deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger ist (oder als heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer, Asylberechtigte oder Asylberechtiger, ausländischer Flüchtling oder Staatenlose beziehungsweise Staatenloser deutschem Recht unterliegt), besteht die Möglichkeit eine Nachbeurkundung der Heirat im deutschen Eheregister zu beantragen.

Für die Wirksamkeit der Ehe ist keine Nachbeurkundung erforderlich, sondern jeweils die Einhaltung der Formvorschriften des Eheschließungsstaates. Diese weisen Sie regelmäßig durch eine staatliche Eheurkunde nach. Häufig wird auch eine Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille) der ausländischen Eheurkunde verlangt.

Es wird empfohlen, sich vor der Eheschließung entsprechend zu erkundigen und diese gegebenenfalls vor Ort zu veranlassen, da spätere Überbeglaubigungen oft nur schwer zu erhalten sind.

Benötigte Dokumente

Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des deutschen Eheregisters benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt. Da die Voraussetzungen in jedem Einzelfall sehr unterschiedlich sind, kann an dieser Stelle nicht abschließend auf alle notwendigen Dokumente eingegangen werden.

Bei ausländischen Urkunden ist neben der Vorlage des Originals immer auch eine Übersetzung erforderlich.

Dolmetscher und Übersetzerdatenbank

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache unbedingt telefonisch einen Termin mit uns.

Kosten

  • 40 Euro für den Antrag auf Nachbeurkundung
  • Hinzu kommen im Einzelfall zusätzliche Gebühren für die Entgegennahme von Namenserklärungen
  • Bei der anschließenden Ausstellung von Urkunden beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro, jede weitere Ausfertigungen der gleichen Art jeweils 5 Euro.

Persönliche Vorsprachen sind derzeit Montag bis Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Bitte beachten Sie, dass im Standesamt das tragen einer OP-Maske oder FFP2 verpflichtend ist.

Sie finden uns im Gebäude am Rathausplatz 12, direkt hinter dem Kundenraum des Bürgerbüros, dass auf seiner Rückseite auch einen barrierefreien Zugang hat.

Telefon Fax Email
Anja Krupop            Standesbeamtin 02224/184 126 02224/184 4126 anja.krupop@bad-honnef.de
Karin Grünenwald   Standesbeamtin 02224/184 125 02224/184 4125 karin.gruenenwald@bad-honnef.de
Jasmin Kerz         Standesbeamtin 02224/184 193 02224/184 4193 jasmin.kerz@bad-honnef.de
Bianca Senk            Fachdienstleitung 02224/184 124 02224/184 4124 bianca.senk@bad-honnef.de