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Sie sind hier: Startseite1 / A-Z2 / Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde

Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird für die bis zum 30.09.2017 geschlossenen Lebenspartnerschaften ausgestellt. Ab dem 01.10.2017 wurde die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet.

Allgemeines

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur dem Ehegatten oder Lebenspartner, sowie seinen Vorfahren und Abkömmlingen in gerader Linie ausgestellt werden.

Andere Personen (z. B. Geschiedene) müssen ein rechtliches Interesse (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, vollstreckbarer Titel, Zwangsvollstreckungsbescheid) glaubhaft machen um eine Urkunde zu erhalten.

Sie können folgende Urkunden erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde im DIN A4-Format
  • Lebenspartnerschaftsurkunde im DIN A5-Format (Stammbuch)
  • Beglaubigte Ablichtung/beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister – Die Urkunde enthält die gleichen Angaben, wie die Lebenspartnerschaftsurkunde, jedoch können hier Veränderungen der Daten seit Eingehung der Lebenspartnerschaft nachvollzogen werden. Auf Wunsch können in diese Urkunde auch Hinweise mit aufgenommen werden.

 

Welche Urkunden Sie in Ihrem Fall beantragen sollten, erfragen Sie bitte bei der Stelle, für die Sie die Urkunde benötigen.

Urkundenversand ins Ausland

Bei Versand von Urkunden ins Ausland, müssen die Urkunden vorab bezahlt werden. Hierzu erhalten Sie nach Ihrer Bestellung eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Nach Erhalt des Zahlungsbetrages schicken wir Ihnen die Urkunde an die angegebene Adresse im Ausland.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung der Urkunde betragen pro Urkunde 10,00 Euro. Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00 Euro (z.B. 4 Urkunden 25,00 Euro).

Urkundenbestellung

Für die Bestellung der Urkunden haben Sie folgende Möglichkeiten:

E-Mail oder Post:

Mit dem Bestellservice-Vordruck können Sie die Urkunde per Post beantragen oder per E-Mail an standesamt-urkunden@bad-honnef.de

Bitte fügen Sie der Urkundenbestellung eine gut lesbare Kopie (Vor- und Rückseite) Ihres Ausweises bei. Bei einem Reisepass legen Sie bitte eine Meldebescheinigung bei. Die Urkunde wird Ihnen mit einem Gebührenbescheid per Post zugestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 3-7 Tage.

Online-Bestellung

Außerdem können Sie Ihre Urkunden auch ganz einfach online beantragen. Dazu benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Lesegerät oder ein entsprechend eingerichtetes Android-Smartphone. Sie können so Ihre Urkunde bequem online bestellen und bezahlen. Die Urkunde wird Ihnen dann innerhalb weniger Tage zugeschickt.

Persönliche Abholung

Es ist auch möglich die Urkunde nach telefonischer Absprache im Standesamt abzuholen. Vor Ort können Sie mit EC-Karte oder bar die Urkunde bezahlen.

Partnerschaftsurkunde, Partnerschaftsurk., Eheurkunde, Eheurk., Hochzeitsurkunde, Hochz.Urkunde, Hochz.Urk., Trauschein, Eheregisterauszug, Auszug aus dem Eheregister, Ehereg.Auszug, Auszug aus dem Ehereg., beglaubigter Auszug aus dem Eheregister, begl. Auszug aus dem Eheregister, begl. Auszug aus dem Ehereg., beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, begl. Abschrift aus dem Eheregister, begl. Abschrift aus dem Ehereg., begl. Abschrift a.d. Eheregister, begl. Abschrift a.d. Ehereg., beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, begl. Ausdruck aus dem Eheregister, begl. Ausdruck aus dem Ehereg., begl. Ausdruck a.d. Eheregister, begl. Ausdruck a.d. Ehereg., beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, begl. Kopie aus dem Eheregister, begl. Kopie aus dem Ehereg., begl. Kopie a.d. Eheregister, begl. Kopie a.d. Ehereg.

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