Lebenspartnerschaft – Umwandlung
Allgemeines
Die Eheschließung ist seit dem 01.10.2017 auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
Personen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, können die Lebenspartnerschaft seit dem 01.10.2017 in eine Ehe umwandeln lassen.
Als gleichgeschlechtliches Paar haben Sie die Möglichkeit, Ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Hierbei handelt es sich um eine Eheschließung, für die grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig ist. Die Eheschließung kann aber auch in jedem anderen Standesamt in Deutschland durchgeführt werden.
Bei uns können Sie Ihre Lebenspartnerschaft direkt mit der Prüfung der Voraussetzungen in den Räumen des Standesamtes oder in einer Zeremonie mit Gästen, Trauzeuginnen und Trauzeugen an verschiedenen Trauorten in eine Ehe umwandeln. Hier finden Sie unsere Trautermine.
Bei der zeremoniellen Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe müssen Sie die Trauung vorher anmelden. Dies können Sie frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trautermin vornehmen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass – wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef und Ihre Lebenspartnerschaft in Bad Honnef begründet haben, müssen Sie nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Sollte eine oder einer von Ihnen nicht in Bad Honnef wohnhaft sein, benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung Ihrer auswärtigen Meldebehörde.
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister – wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in Bad Honnef begründet haben, müssen Sie eine aktuelle Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister mitbringen.
- Geburtsurkunden – wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht in Bad Honnef begründet haben.
Wenn Sie die Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe in den Räumlichkeiten des Standesamtes durchführen wollen, ist es zwingend notwendig, dass Sie beide zusammen vorsprechen.
Auch wenn Sie die Umwandlung in einer Zeremonie durchführen wollen, sollten Sie beide grundsätzlich zur Anmeldung vorsprechen. Sollten Sie verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung alleine tätigen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann erforderlich. Bitte benutzen Sie hierfür den Vordruck, den Sie unter der Schaltfläche “Formulare” herunterladen können und bringen diesen und den Personalausweis oder Reisepass Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zur Anmeldung mit.
Lebenspartnerschaft, Ehe,