Kfz.-Abmeldungen

Grundsätzlich können Außerbetriebsetzungen unabhängig vom Ort der ursprünglichen Zulassung im den Bürgerbüros vorgenommen werden. Das heißt, Sie können hier ein Kraftfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen abmelden. Wenn jedoch die Fahrzeugpapiere oder die Kennzeichenschilder nicht vollständig vorhanden sind, ist für die Außerbetriebsetzung die kennzeichenführende Zulassungsstelle zuständig.

Sollten bei der Abmeldung eines SU-Fahrzeuges Schilder oder Papiere nicht komplett sein, muss die Abmeldung bei der Zulassungsstelle in Siegburg erfolgen.

Bei der Abmeldung besteht die Möglichkeit einer Kennzeichenreservierung.

Die Reservierung eines Verbleibskennzeichens bedeutet: Das Fahrzeug soll wieder mit demselben Kennzeichen zugelassen werden. Die Reservierung gilt für 1 Jahr.

Die Reservierung eins Wunschkennzeichens bedeutet: Ein anderes Fahrzeug soll mit dem vorhandenen Kennzeichen zugelassen werden. Die Reservierung gilt für 2 Wochen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein u. Fahrzeugbrief)
  • Alle Kennzeichenschilder Achtung! Die Siegel nicht selbst entfernen!
  • Verwertungsnachweis (bei Verschrottung)

Zu entrichtende Gebühren:

  • Außerbetriebsetzung: 7,50 €

Kennzeichenreservierung für SU-Kennzeichen

  • Verbleibskennzeichen: 2,60 €
  • Wunschkennzeichen: 10,20 € werden bei der Zulassungsstelle vereinnahmt

Im Bürgerbüro ist EC-Zahlung möglich

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis unter der Telefonnummer 02241/13-3939

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