Kampfmittelbeseitigung

Die Grundstückseigentümer/innen sind verpflichtet, nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht. Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Fachkunde voraussetzt, unterhält das Land zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln), im Folgenden „KBD“ genannt. Der Umgang mit Kampfmitteln ist nur dem KBD gestattet.

Für eine korrekte Bearbeitung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antragsteller mit Anschrift und Kontaktadressen
  2. Art des Bauvorhabens
  3. Anschrift des Baugrundstücks
  4. Lage des Baugrundstücks (Ort, Ortsteil, Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nr.)
  5. Kurze Beschreibung der erforderlichen Erdarbeiten (Tiefe in Meter)
  6. bisherige und zukünftige Nutzung des Baugrundstücks
  7. geplanter Baubeginn

Einen entsprechenden Vordruck für den Antrag bieten wir als Download an:

Antrag auf Lichtbildauswertung

Merkblatt-Liegenschaftskarte

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • DIN-A4 Kartenausschnitt, dreifach (maßstabgerechte Kopien genügen), aus der “Deutschen Grundkarte” im Maßstab 1 : 5000, auf dem die zu untersuchende Fläche bzw. das Grundstück möglichst genau in Rot umrahmt ist,
  • Betretungserlaubnis für den Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW,
  • Übersicht über vorhandene Versorgungsleitungen,
  • Erklärung, ob es sich um eine – gegebenenfalls auch ehemalige – bundeseigene Liegenschaft handelt.

Der Antrag (inklusive Anlagen) wird sodann von der Ordnungsbehörde an den staatlichen Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Dieser führt eine Luftbildauswertung durch.

Wichtiger Hinweis:

Die Bearbeitungszeit beim Kampfmittelräumdienst beträgt 4 bis 6 Wochen. Die Antragstellung sollte daher ca. 3 Monate vor Baubeginn erfolgen.

Ansprechpartner:

Frau Annette Engels

Telefon 02224/184-158

E-Mail: annette.engels@bad-honnef.de

Ordnung Lichtbildauswertung