Gewerbezentralregisterauskunft

Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße werden im Gewerbezentralregister eingetragen.

Jede natürliche und juristische Person kann auf Antrag eine Auskunft über seinen eigenen Gewerbebetrieb beantragen (Antrag: siehe Formulare). Natürliche Personen mit Wohnsitz in Bad Honnef stellen den Antrag beim Bürgerbüro. Gewerbetreibende mit Betriebssitz in Bad Honnef (natürliche Personen sowie juristische Personen (z.B. AG, GmbH) und Personengesellschaften (z.B. KG, oHG)) stellen den Antrag beim Gewerbeamt der Stadt Bad Honnef.

Die Erteilung der Auskunft wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen vom Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn erteilt.

Die Antragstellung ist persönlich vorzunehmen oder durch einen Bevollmächtigten möglich. Der Bevollmächtigte muss die Kopie des Personalausweises des Antragstellers sowie eine von diesem ausgestellte Vollmacht  zur Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft vorlegen.

Benötigte Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug
  • Personalausweis, Reisepass Vorstandsvorsitzenden bzw. persönlich haftenden Gesellschafters, eventuell Vollmacht
  • Der Antrag kann auch formlos schriftlich gestellt werden.

Bearbeitungskosten: 13 Euro je Antrag

Zahlungsart: Bar- oder EC-Kartenzahlung

Online- Portal des Bundesamtes für Justiz

Seit dem 1. September 2014 bietet das Bundesamt für Justiz die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar über ein Online-Portal dort zu beantragen (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de).

Ansprechpartner:

Herr Markus Bildstein, Telefon: 02224/184-154

Frau Carina Acker, Telefon: 02224/184-254

E-Mail: vl.gewerbe@bad-honnef.de

Gewerbe