Gewerberegisterauskunft
Die Auskunft aus dem Gewerberegister im Sinne des § 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) umfassen:
- den Namen
- die Anschrift und
- die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden.
Erweiterte Auskünfte aus dem Gewerberegister, die der Zweckbindung nach § 14 Absatz 5 Satz 1 GewO unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
Schriftlicher Antrag (siehe: Formulare). Die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch formlos erfolgen. Zur korrekten Bearbeitung beachten Sie bitte, dass folgende Angaben vorliegen:
- Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
- Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
- Begründung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft
Bearbeitungskosten: 20,00 Euro je erteilte Auskunft
Ansprechpartner:
Herr Markus Bildstein, Telefon: 02224/184-154
Frau Carina Acker, Telefon: 02224/184-254
E-Mail: vl.gewerbe@bad-honnef.de
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