Gewerberegisterauskunft

Die Auskunft aus dem Gewerberegister im Sinne des § 14 Absatz 5 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) umfassen:

  • den Namen
  • die Anschrift und
  • die Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden.

Erweiterte Auskünfte aus dem Gewerberegister, die der Zweckbindung nach § 14 Absatz 5 Satz 1 GewO unterliegen, können nur Behörden und Unternehmen sowie Privatpersonen mit berechtigtem Interesse erteilt werden.

Benötigte Unterlagen:

Schriftlicher Antrag (siehe: Formulare). Die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerberegister kann auch formlos erfolgen. Zur korrekten Bearbeitung beachten Sie bitte, dass folgende Angaben vorliegen:

  • Angaben zur Absenderin oder zum Absender, Firmierung beziehungsweise Name und Adresse
  • Angaben zur Anfrage: Name, Adresse, Firmierung, Betriebssitz der oder des Erfragten, soweit bekannt
  • Begründung eines berechtigten Interesses an der Gewerbeauskunft

Bearbeitungskosten: 20,00 Euro je erteilte Auskunft

Ansprechpartner:

Herr Markus Bildstein, Telefon: 02224/184-154

Frau Carina Acker, Telefon: 02224/184-254

E-Mail: vl.gewerbe@bad-honnef.de

Gewerbe