Gerüst

Sofern Sie beabsichtigen, ein Gerüst im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, so ist dies mindestens zwei Wochen im Voraus beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn das Gerüst nicht auf dem Privatgrundstück abgestellt werden kann. In diesem Fall ist keine Genehmigung notwendig.

Die genaue Art des Gerüstes (bspw. Durchgangsgerüst) oder weitere Auflagen werden auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten im Antragsverfahren durch die Behörde bestimmt.

Es ist darauf zu achten, dass das Gerüst gemäß den “Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)” abgesichert ist. Bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen. Gegebenenfalls können Maßnahmen im Rahmen einer Ersatzvornahme durch die Stadt Bad Honnef ergriffen werden, deren Kosten dann durch den Verursacher zu tragen sind.

Gebühren

  • bis zu 4 Wochen auf Gehwegen: 45,00€
  • bis zu 4 Wochen auf der Fahrbahn: 90,00€
  • über 4 Wochen bis zu 3 Monaten: 120,00€

In allen Fällen wird zuzüglich noch die Sondernutzungsgebühr in Höhe von 2,50€ je angefangener qm² beanspruchter Verkehrsfläche monatlich erhoben.

In Fällen mit erhöhtem Aufwand, in denen zum Beispiel:

  • ein erweitertes Anhörungsverfahren,
  • ein Orts- bzw. Erörterungstermin oder
  • Verlegung von Haltestellen

notwendig ist, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00€ pauschal erhoben.

Die Auflistung der Gebühren ist nicht abschließend.

Ansprechpartnerin:

Herr Hermann-Josef Schreiber
Telefon: 02224/184-153
E-Mai: strassenverkehr@bad-honnef.de

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