Geburtsbeurkundung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Hausgeburt
Ist das Kind im Stadtgebiet Bad Honnef, z.B. zu Hause geboren, so muss die Geburt eines Kindes dem Standesamt, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die Beurkundung findet wie bei einer Geburt im Krankenhaus statt.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsanzeige des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass von beiden Elternteilen, wenn sie in die Urkunde eingetragen werden sollen, ansonsten nur von der Mutter
- Personenstandsurkunden – Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig, mehr dazu finden Sie im nächsten Absatz “Informationen rund um die Beurkundung von Geburten”
- gegebenenfalls Nachweis über bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Müttern
- gegebenenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei unverheirateten Müttern
Informationen rund um die Beurkundung von Geburten
Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den beziehungsweise die Vornamen und den Familiennamen ihres Kindes einzutragen.
Handelt es sich um eine Geburt in Bad Honnef oder um eine Hausgeburt, so wird der medizinische Teil der Geburtsanzeige von der Hebamme ausgefüllt, die bei der Geburt behilflich war. Sollte eine Hebamme nicht mitgewirkt haben, so kann – zum Beispiel bei einer Notgeburt – auch ein herbeigerufener Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige ausstellen.
Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder vereidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.
verheiratete Mutter
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder
- Ablichtung aus dem Eheregister oder
- Heiratsurkunde/ Eheurkunden und die Geburtsurkunden beider Elternteile
ledige Mutter
- die eigene Geburtsurkunde
geschiedene Mutter
- die eigene Geburtsurkunde, die Eheurkunde/Heiratsurkunde und das rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Scheidungsvermerk
Gegebenenfalls ist die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.
verwitwete Mutter
- die eigene Geburtsurkunde, die Eheurkunde/Heiratsurkunde und Sterbeurkunde oder
- die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Sterbeurkunde oder
- die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über den Tod des Ehemannes
Im Einzelfall können nach Prüfung weitere Unterlagen erforderlich sein.
Informationen für unverheiratete Mütter
Soll der Vater direkt bei der Beurkundung der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden, ist die Anerkennung der Vaterschaft notwendig. Dies können Sie im Jugendamt oder bei uns im Standesamt erledigen.
Bitte vereinbaren Sie vor Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung einen Termin. Bringen Sie zum Termin bitte Ihre Ausweise und Ihre Geburtsurkunde mit.
Beachten Sie bitte, dass Sie im Standesamt keine Sorgeerklärung abgeben können. Sorgeerklärungen können Sie nur beim Jugendamt oder einem Notar (gebührenpflichtig) beurkunden lassen. Sorgeerklärungen können auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
Kosten
Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei. Es werden für die Beantragung von Kindergeld (Familienkasse), Elterngelde und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Krankenkasse) gebührenfreie Geburtsurkunden ausgestellt.
Sie können weitere Geburtsurkunden für private Zwecke erhalten, z.B. für Ihr Familienstammbuch.
Die 1. Urkunde kostet 10,– Euro und jede weitere Urkunde 5,– Euro.
Kontakt
Persönliche Vorsprachen sind Montag bis Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Sie finden uns im Gebäude am Rathausplatz 12, direkt hinter dem Kundenraum des Bürgerbüros, das auf seiner Rückseite auch einen barrierefreien Zugang hat.
Telefon | Fax | ||
Anja Krupop Standesbeamtin | 02224/184 126 | 02224/184 4126 | anja.krupop@bad-honnef.de |
Karin Grünenwald Standesbeamtin | 02224/184 125 | 02224/184 4125 | karin.gruenenwald@bad-honnef.de |
Claudia Kyek Standesbeamtin | 02224/184 193 | 02224/184 4193 | claudia.kyek@bad-honnef.de |
Bianca Senk Fachdienstleitung | 02224/184 124 | 02224/184 4124 | bianca.senk@bad-honnef.de |
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