Führungszeugnis
Das polizeiliche Führungszeugnis ist im Bürgerbüro zu beantragen.
Broschüre Führungszeugnis (233 KB)
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Der/die Antragsteller/in hat seine Identität und, wenn er/ sie als gesetzliche/r Vertreter/in handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen. Der/die Betroffene und sein/ gesetzliche/r Vertreter/in können sich bei der Antragstellung nicht durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der antragstellenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Der/die Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bis zum 18. Lebensjahr können jedoch auch die gesetzlichen Vertreter/innen das Führungszeugnis für ihr minderjähriges Kind beantragen. dazu genügt die persönliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin.
Führungszeugnisse können auch online über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.
Erreichbar unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
Voraussetzung für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Die Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per “giropay” beglichen werden.
Arten:
Führungszeugnis für private Zwecke (Privatführungszeugnis)
Das Führungszeugnis wird an die Antrag stellende Person übersandt.
In eiligen Fällen kann der Antrag dem Antragsteller/der Antragstellerin ausgehändigt werden. Mit dem Antrag kann dann das Führungszeugnis persönlich beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-109, Bonn abgeholt werden.
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde:
(Behördenführungszeugnis)
Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde übersandt. Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Bitte Anschrift und Aktenzeichen (Verwendungszweck) zur Beantragung mitbringen.
Erweitertes Führungszeugnis
Dieses Führungszeugnis ist für Personen auszustellen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Europäisches Führungszeugnis
Dieses Führungszeugnis wird für Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Sie können beantragen, dass in ihr Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen wird.
Personen, die im Ausland wohnen, können ihr Führungszeugnis entweder online oder schriftlich beantragen beim:
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2
53094 Bonn
Gebühr: 13,00 €
Amtliches Führungszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, europäisches Führungszeugnis