Führerschein – Begleitetes Fahren ab 17
Mit 16 ½ Jahren können Sie den Fahrerlaubnisantrag persönlich im Bürgerbüro Bad Honnef bzw. Aegidienberg stellen.
Die Begleitperson soll dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln.
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht
mehr als einem Punkt belastet sein
Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren. In der Prüfbescheinigung sind die Begleitpersonen namentlich benannt
Der Kartenführerschein kann nach dem 18. Lebensjahr in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Siegburg abgeholt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Fahrerlaubnis-Antrag
- Personalausweis oder Pass der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (bei alleinigem Sorgerecht Vorlage des Beschlusses
- Angaben der Begleitperson
- Kopien der Personalausweise der Eltern
- Kopie der Vorder- und Rückseite von Führerschein und Ausweis der Begleitperson
- Sollte der Führerschein der Begleitperson nicht im Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt worden sein, ist die Vorlage des Originalführerscheines erforderlich (Beglaubigung)
Gebühren:
• Erteilung der Fahrerlaubnis: 44,70 €
- Prüfbescheinigung: 8,00 €
- Je Begleitperson: 13,30 €
Im Bürgerbüro ist EC-Zahlung möglich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251 oder per E-Mail buergerbh@bad-honnef.de
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