Fischereischein

Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland. Die Gültigkeit/ Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig.

Wer das vierzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Bad Honnef angemeldet hat, kann den Fischereischein bei der Stadt Bad Honnef beantragen,

wenn

ein Zeugnis der Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt. die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist.

Der Fischereischein kann für ein bzw. fünf Jahre ausgestellt werden.

Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Er wird jeweils im Januar verlängert.

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 14. Lebensjahr für jeweils ein Kalenderjahr beantragt werden

Gebühr:

Jahres-Fischereischein 16,00 €

5-Jahres-Fischereischein 48,00 €

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 184-251.

(Angelschein, Schein zum Angeln, Verlängerung Fischereischein, Ausstellung Fischereischein)