Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche kann beim Jugendamt beantragt werden. Kinder und Jugendliche sind seelisch behindert, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von seelischer Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Für wen?
Kinder, Jugendliche, die in Bad Honnef wohnen und von einer der Norm abweichenden seelischen Gesundheit betroffen sind.

Teamleitung
Volmer, Annett
Telefon 02224/184-192
Fax 02224/184-4444
Mail annett.volmer@bad-honnef.de
Zimmer 136

Eingliederungshilfe, seelische Behinderung, Behinderung, Schulbegleitung, drohende seelische Behinderung, 35a