Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingeradrücke und Unterschrift ausgegeben. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können sie ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis beim Bürgerbüro beantragen. Sie ist 10 Jahre gültig und wird gegen eine Gebühr von 37 Euro ausgegeben. Die Gebühr ist für alle Altersklassen identisch.
“eID-Karte” ist die Abkürzung für “Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Jemand, der Deutscher ist, kann eine solche Karte nicht erhalten, da hier die Ausweispflicht und somit der Besitz eines Personalausweises greift. Die eID-Karte sorgt dafür, dass europäische Personen, die keinen Personalausweis erhalten können, trotzdem die Funktion des elektronischen Identitätsausweises nutzen können.